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Menschenrechtsbeauftragte zur Inhaftierung von Bahá’i in Iran

12.05.2017 - Pressemitteilung


Seit neun Jahren sind die sieben Führungsmitglieder der iranischen Bahá’i-Gemeinde im Gefängnis. Bei ihrer Festnahme und Verurteilung wurden grundlegende Regeln der Rechtsstaatlichkeit missachtet.

Die Verfolgung der Bahá’i und anderer religiöser Minderheiten aufgrund ihres Glaubens muss ein Ende haben. Iran missachtet damit das Recht auf Religionsfreiheit, zu dessen Schutz und Achtung sich Iran mit der Unterzeichnung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat.

Die ursprünglich verhängten Haftstrafen der Führungsmitglieder der Bahá’i wurden zwischenzeitlich auf 10 Jahre reduziert, die nunmehr fast gänzlich verbüßt sind. Vor diesem Hintergrund fordere ich die iranische Justiz auf, die Urteile endlich aufzuheben und die Bahá’i wie auch alle anderen aufgrund ihrer religiösen Gesinnung Inhaftierten unverzüglich freizulassen.

Hintergrund:

Im Frühjahr 2008 wurden die Mitglieder des siebenköpfigen informellen Führungsgremiums der Bahá’i festgenommen und im August 2010, nach mehr als zweijähriger Haft ohne Anklage im Teheraner Evin-Gefängnis, zu Gefängnisstrafen von jeweils 20 Jahren verurteilt. Ende 2015 wurde bekannt, dass die Strafen zwischenzeitlich halbiert wurden.
Eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach Ableistung der Hälfte der Haftstrafe, wie sie das iranische Recht ermöglicht, ist bislang nicht erfolgt.
Laut der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in Iran Asma Jahangir befinden sich derzeit landesweit über 90 Bahá’i in Haft.

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