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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Anklageerhebung gegen chinesischen Menschenrechtsverteidiger Pu Zhiqiang

15.05.2015 - Pressemitteilung

Mit großem Bedauern habe ich erfahren, dass heute in Peking Anklage gegen den renommierten Menschenrechtsanwalt Pu Zhiqiang erhoben wurde. Herr Pu Zhiqiang hat sich im Rahmen seines Anwaltsberufes und auf Grundlage der geltenden Gesetze für mehr Rechtsstaatlichkeit eingesetzt. Die Anklage stößt daher auf mein großes Unverständnis, gerade auch angesichts des erklärten Ziels der chinesischen Führung, Rechtsstaatlichkeit in China zu stärken.

Zuvor hatte sich Pu Zhiqiang bereits seit über einem Jahr ohne Anklage in Haft befunden. Dies verstößt gegen rechtsstaatliche Grundsätze.

Ich fordere die chinesische Führung auf, politische Freiheiten, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz zu stärken und die Erwartungen an die Reformbereitschaft nicht zu enttäuschen. Dazu gehören auch Fortschritte bei der Achtung von Menschenrechten. Ich hoffe, dass ausländische Botschaften die Möglichkeit erhalten, den Prozess zu beobachten und erwarte ein rechtsstaatliches Verfahren.

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