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Bundesregierung besorgt über Todesurteil gegen 183 Angeklagte in Ägypten
Zur Bestätigung der Todesurteile gegen 183 Angeklagte in Ägypten erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (03.02.) in Berlin:
Die Bundesregierung ist tief besorgt über das erstinstanzliche Urteil eines ägyptischen Gerichtes, gegen 183 Personen in einem Sammelverfahren die Todesstrafe zu verhängen. Wir haben die klare Erwartung, dass das Urteil nicht vollzogen wird. Jedem einzelnen Angeklagten muss ein fairer Prozess nach international anerkannten Standards ermöglicht werden.
Deutschland lehnt die Todesstrafe als eine unmenschliche Form der Bestrafung ab.
Hintergrund:
Das Gericht in Giza hatte am 02.12.2014 vorläufig entschieden, dass 188 wegen Terrorismus, Mord und Waffenbesitz Angeklagte zum Tode verurteilt werden sollen. Ihnen wird die Beteiligung an einem Angriff auf eine Polizeistation vorgeworfen, bei der im August 2013 elf Polizisten und zwei Zivilisten getötet wurden.
Bei Todesurteilen ist die Befassung des Großmuftis notwendig, bevor eine Gerichtsentscheidung als Urteil rechtskräftig wird. Das Gericht hat nun 183 der ursprünglich 188 Todesurteile bestätigt. Eine Revision ist möglich.
Unter den ursprünglich Angeklagten sind zwei bereits Verstorbene sowie ein Minderjähriger. Gegen mindestens 43 Personen wurde in Abwesenheit verhandelt. Der minderjährige Angeklagte ist zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.