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Außenminister Steinmeier zum internationalen Tag der Menschenrechte
Zum internationalen Tag der Menschenrechte sagte Außenminister Steinmeier heute (10.12.) in Berlin:
Heute vor 66 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Die damals formulierten Grundsätze sind unverändert gültig, allen voran die Feststellung, dass ‚alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren‘ sind. Die Achtung und Förderung der universellen und unteilbaren Menschenrechte ist wesentlicher Bestandteil unserer Politik – im Inland wie im Ausland.
Die Herausforderungen sind seitdem nicht weniger geworden: Verfolgung religiöser und anderer Minderheiten, Folter, Einschränkungen der Redefreiheit, unzureichende Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte wie dem Recht auf Wasser und Sanitärversorgung oder dem Recht auf angemessenes Wohnen, die zunehmende Einschränkung des Raums für die Zivilgesellschaft und Repressalien gegen Menschenrechtsverteidiger, um nur Einige zu nennen – all dies sind Verstöße gegen die Würde des Menschen, denen sich die internationale Staatengemeinschaft mit aller Konsequenz stellen muss. Wir werden uns weiterhin national und international für den Schutz der Menschenrechte einsetzen, sowohl im Dialog mit anderen Staaten wie in den internationalen Gremien, allen voran den Vereinten Nationen.
Unser Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf, Joachim Rücker, ist in diesen Tagen zum Vorsitzenden des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen für das Jahr 2015 gewählt worden. Zu dieser Wahl gratuliere ich Botschafter Rücker sehr herzlich. Für die herausfordernde Aufgabe, den Rat bei der Erfüllung seines Kernmandats – dem Schutz und der Weiterentwicklung der Menschenrechte weltweit – zu leiten und dabei Brücken zu bauen zwischen seinen Mitgliedern, wünsche ich ihm viel Erfolg. Die Wahl von Botschafter Rücker verstehe ich auch als Ausdruck des Vertrauens der internationalen Gemeinschaft in Deutschland als Verfechter des Menschenrechtsschutzes und zugleich als Aufforderung an uns, konsequent weiter auf diesem Weg voranzugehen.
Hintergrund:
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Sie hält in 30 Artikeln die grundlegenden Menschenrechte fest. Ausgangspunkt ist Artikel 1, nach dem „alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ sind.
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat im Juni 2006 die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen ersetzt. 47 Staaten sind Mitglied des Rates, der als subsidiäres Organ der Generalversammlung dreimal jährlich (im März, Juni und September) tagt. Gemeinsam mit dem Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen (OHCHR) und den Vertragsausschüssen bildet der Menschenrechtsrat die zentrale intergouvernementale Menschenrechtskomponente im System der Vereinten Nationen. Seine Kernaufgaben bestehen darin, die Lage der Menschenrechte weltweit im Blick zu halten, Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und internationale Menschenrechtsstandards weiterzuentwickeln.