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Meilenstein im Kampf gegen Straflosigkeit: Bundesregierung begrüßt IStGH-Urteil gegen Lubanga
Der Internationale Strafgerichtshof in den Haag hat heute (10.07.) in dem Verfahren gegen den ehemaligen kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga die Entscheidung über das Strafmaß von 14 Jahren Gefängnis verkündet. Lubanga war bereits am 14.03.2012 wegen der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten für schuldig befunden worden.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Markus Löning, sagte heute (10.07.):
„Die Bundesregierung begrüßt die heutige Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs als weiteren Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit bei schwersten Völkerrechtsverbrechen. Niemand kann heute mehr davon ausgehen, dass das Begehen derartiger Verbrechen ungesühnt bleibt. Gleichzeitig ist die Aufarbeitung schweren Unrechts ein Beitrag zu Frieden und Versöhnung.
Mit diesem Urteil gegen Thomas Lubanga hat der Internationale Strafgerichtshof aufs Neue eindrucksvoll seine Bedeutung unter Beweis gestellt. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Römischen Statuts und der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs wird immer deutlicher, welche zentrale Rolle er bei der Verfolgung und Bestrafung von Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit spielt.“