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Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Ukraine im Fall Luzenko

03.07.2012 - Pressemitteilung

Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten des ehemaligen ukrainischen Innenministers Luzenko bestätigt unsere Sorge um die Lage von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in der Ukraine. Ich fordere die Ukraine auf, das Urteil in angemessener Weise zu berücksichtigen, auch mit Blick auf noch laufende Prozesse gegen Jurij Luzenko und andere Angehörige der ehemaligen Regierung Timoschenko und ihr Umfeld.
Das Urteil unterstreicht, dass es für die ukrainische Regierung jetzt höchste Zeit ist, faire Prozesse und eine unabhängige Justiz zu garantieren. Die Opposition darf nicht mit Mitteln der Strafjustiz daran gehindert werden, am politischen Prozess teilzunehmen. Das sind Grundprinzipien der Demokratie und wichtige Voraussetzungen für die weitere Annäherung der Ukraine an die Europäische Union.„

Der ehemalige ukrainische Innenminister Jurij Luzenko wurde am 27.02.2012 wegen angeblichen Amtsmissbrauchs zu vier Jahren Haft verurteilt. Ihm wird u.a. vorgeworfen, seinem damaligen Fahrer höhere Pensionsansprüche verschafft zu haben. Am 23. 04. 2012 wurde ein weiterer Prozess gegen ihn eröffnet. Die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft ermittelt seit Frühjahr 2010 gegen zahlreiche Mitglieder der Vorgängerregierung und ihr Umfeld. Neben der ehemaligen Ministerpräsidentin Julia Timoschenko sind zwei weitere Mitglieder ihrer ehemaligen Regierung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

In seinem heutigen Urteil bezeichnet der Menschenrechtsgerichthof Luzenkos Festnahme als willkürlich, für seine Untersuchungshaft hätten keine zulässigen Gründe vorgelegen. Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da binnen 3 Monaten ein Verweis des Verfahrens an die Große Kammer der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beantragt werden kann.

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