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Menschenrechtsbeauftragter zum Fall Askarow: „Rechtsstaatlichkeit spielt Schlüsselrolle bei der Stabilisierung Kirgisistans“
Zur Verurteilung des kirgisischen Menschenrechtsaktivisten Asimschan Askarow erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (16.09.):
„Zahlreiche Hinweise geben Anlass zu der Annahme, dass der Prozess gegen Asimschan Askarow rechtsstaatlichen Standards nicht genügt hat.
Wir werden den Fortgang des Verfahrens mit großer Aufmerksamkeit weiterverfolgen. Dabei ist klar: Rechtsstaatlichkeit spielt eine Schlüsselrolle bei der Stabilisierung Kirgisistans. Ich appelliere daher an Präsidentin Rosa Otunbajewa, ihr Möglichstes zu tun, um rechtsstaatliche Strukturen zu unterstützen und zu implementieren.“
Asimschan Askarow war gestern (15.09.) von einem Provinzgericht in Kirgisistan zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er wird beschuldigt, an ethnischen Unruhen im Juni 2010 im Süden Kirgistans beteiligt gewesen zu sein. Die Unruhen hatten zahlreiche Todesopfer gefordert. Askarow gehört der usbekischen Minderheit im Land an. Der Menschenrechtsbeauftragte hatte den Fall bei seinem Besuch in Kirgisistan im Juli mit Vertretern der kirgisischen Regierung erörtert.