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Bundesminister Westerwelle: Verbot von Streumunition unübersehbares Zeichen für Abrüstungsfortschritte

31.07.2010 - Pressemitteilung

Am 1. August 2010 tritt das Übereinkommen zum Verbot von Streumunition in Kraft. Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle erklärte dazu heute (31.07.):

„Ich begrüße, dass das Übereinkommen zum Verbot von Streumunition nach den jüngsten Ratifikationen morgen in Kraft tritt.

Das ist ein Meilenstein hin zu einer weltweiten Ächtung dieser unmenschlichen Waffen und ein unübersehbares Zeichen, dass Fortschritte bei der Abrüstung möglich sind. Der Erfolg ermutigt uns, auch in anderen Bereichen weiter konsequent für Abrüstungsfortschritte zu arbeiten.

Ich rufe die bislang noch abseits stehenden Staaten auf, sich dem Streumunitionsverbot schnellstmöglich anzuschließen.“

Durch ihre breite Flächenwirkung und die hohe Blindgängerrate bringt Streumunition besonders die Zivilbevölkerung in Gefahr - nicht nur während des Einsatzes, sondern vor allem lange nach dem Ende militärischer Konflikte.

Mit dem Übereinkommen werden der Einsatz, die Entwicklung, Herstellung und Lagerung sowie der Im- und Export von Streumunition untersagt. Die vorhandenen Bestände sind zu vernichten. Die Hilfe für die Opfer früherer Einsätze und die Unterstützung betroffener Staaten werden gestärkt.

Deutschland unterstützt das Ziel eines vollständigen Verbotes von Streumunition seit Jahren mit Nachdruck und prägte die diplomatischen Bemühungen entscheidend mit. Bereits 2001 begann Deutschland, seine Streumunition zu vernichten, 2009 hat esdas Übereinkommen ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt.

Nachdem die 30. Ratifikation im Februar 2010 erfolgte, tritt das Übereinkommen nun nach sechs Monaten in Kraft. Von den bisher 106 Unterzeichnerstaaten haben bereits 37 Staaten ratifiziert. Im November 2010 wird das erste Vertragsstaatentreffen in Laos stattfinden. Laos ist eines der von Streumunition am meisten betroffenen Länder der Welt.

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