Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Menschenrechtsbeauftragter zur Todesstrafe in China
Die Regierung in Peking hat entschieden, unter Folter erzwungene Geständnisse vor Gericht nicht mehr zuzulassen.
Damit soll auch die Zahl von Todesurteilen gesenkt werden.
Aus diesem Anlass erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (01.06.):
„China vollstreckt die Todesstrafe weltweit am häufigsten. Die tatsächlichen Zahlen der Hinrichtungen zu veröffentlichen und die Todesstrafe möglichst bald abzuschaffen, bleiben zentrale Erwartungen an die chinesische Führung.
Ich begrüße, dass Foltergeständnisse nun nicht mehr vor Gericht verwendet werden können. Dies ist ein Beitrag zur Verbesserung des Rechtssystems. China bleibt aufgefordert, seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen und dafür Sorge zu tragen, dass das Folterverbot vollständig umgesetzt wird.“