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Verbot von Streumunition zeigt: Fortschritte bei der Abrüstung sind möglich

17.02.2010 - Pressemitteilung

Mit den jüngsten Ratifikationen des Oslo-Übereinkommens zum Verbot von Streumunition durch Burkina Faso und die Republik Moldau kann das Übereinkommen zum 1. August 2010 in Kraft treten. Bundesaußenminister Guido Westerwelle erklärte dazu heute (17.02.):

Ich begrüße, dass das Übereinkommen zum Verbot von Streumunition nach den jüngsten Ratifikationen nun bald in Kraft treten kann. Das zeigt: Fortschritte bei der Abrüstung sind möglich. Dies ist ein gutes Signal für die in diesem Jahr vor uns liegenden Meilensteine in der Abrüstungsdebatte.

Mit der Konvention gegen Streumunition werden diese unmenschlichen Waffen weltweit geächtet. Ich rufe alle bislang noch abseits stehenden Staaten auf, sich dem Streumunitionsverbot unverzüglich anzuschließen.“

Hintergrund:

Deutschland spielte in den Bemühungen um ein wirksames Streumunitionsverbot eine Vorreiterrolle. Bereits 2001 begann Deutschland, seine Streumunition zu vernichten. Von der ersten Stunde an wurden die diplomatischen Bemühungen für ein Streumunitionsverbot entscheidend mitgeprägt.

Durch ihre breite Flächenwirkung und die hohe Blindgängerrate bringt Streumunition besonders die Zivilbevölkerung in Gefahr - nicht nur während des Einsatzes, sondern auch noch lange nach dem Ende militärischer Konflikte.

Nicht nur der Einsatz, sondern auch Entwicklung, Herstellung und Lagerung sowie Import und Export von Streumunition werden in dem Übereinkommen untersagt. Die vorhandenen Bestände von Streumunition sind zu vernichten. Die Hilfe für die Opfer früherer Einsätze und die Unterstützung betroffener Staaten werden gestärkt.

Deutschland hat die Konvention bereits 2009 ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt.

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