Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Deutschland tritt Konvention der Vereinten Nationen gegen das Verschwindenlassen bei
Heute (24.09.) hat Staatssekretär Reinhard Silberberg die Ratifikationsurkunde Deutschlands zum Schutz aller Personen gegen das Verschwindenlassen hinterlegt. Deutschland tritt damit als 14. Staat der Konvention bei. Die 2006 durch die Generalversammlung angenommene Konvention tritt in Kraft, sobald 20 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Konvention ratifiziert haben.
Mit dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ist es gelungen, eine universell gültige, rechtsverbindliche Konvention auszuarbeiten, die Akte des Verschwindenlassens verbietet. Das Übereinkommen begründet unter anderem die Verpflichtung zur Verfolgung von Verschwindenlassen, schafft Informationsansprüche für Angehörige und verbessert die Opfersituation durch die Regelung von Wiedergutmachung und Entschädigung. Es enthält zudem Bestimmungen zu Überwachungs- und Beschwerdeverfahren. Als Beschwerdeinstanz wird ein Ausschuss für das Verschwindenlassen eingerichtet, der aus zehn unabhängigen Experten besteht.