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Das Ottawa-Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen gilt seit 10 Jahren
Vor zehn Jahren (01.03.1999) trat das Ottawa-Übereinkommen über die globale Ächtung von Antipersonenminen in Kraft – eine internationale Vereinbarung, die abrüstungspolitisch und bei der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts neue Maßstäbe gesetzt hat. Die Erfolgsbilanz ist beachtlich: Rund 40 Millionen gelagerte Antipersonenminen wurden weltweit vernichtet. Der Handel mit Antipersonenminen ist praktisch zum Erliegen gekommen. Antipersonenminen sind als Waffe stigmatisiert.
Anlässlich des 10. Jahrestags des Ottawa-Abkommens erklärte Bundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier heute (28.02.) in Berlin:
„Das Ottawa-Abkommen war ein wichtiger Meilenstein bei der Fortentwicklung des humanitären Völkerrechts. Dennoch fordern Landminen und Blindgänger noch immer tausende Tote und Verletzte. Unser gemeinsames Ziel muss auch künftig ein wirksamerer Schutz der Zivilbevölkerung sein. Daher werde ich mich insbesondere für das rasche Inkrafttreten des Übereinkommens über das Verbot von Streumunition einsetzen.“
Deutschland gehört zu den größten Gebern für die humanitäre Minen- und Kampfmittelräumung: Seit 1992 wurden aus dem Etat des Auswärtigen Amts insgesamt 170 Millionen Euro für Projekte in 40 Ländern zur Verfügung gestellt. Für 2009 sind Mittel in Höhe von 18,6 Millionen Euro für Projekte in 22 Ländern geplant – der höchste Betrag, der jemals in einem Jahr von der Bundesregierung für humanitäre Minen- und Kampfmittelräumung bereitgestellt wurde. Davon sind zwei Millionen Euro für die Räumung von Streumunition in den am stärksten durch diesen Munitionstyp betroffenen Ländern Libanon, Laos und Vietnam vorgesehen. Im internationalen Kontext ist die EU insgesamt (Kommission und Mitgliedsstaaten) mit Abstand der größte Geber für humanitäres Minenräumen und hat von 1997 bis 2007 über 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2008 wurden Projekte mit mehr als 27 Millionen Euro gefördert. Deutschland ist als größter EU-Beitragszahler an der Finanzierung der humanitären Hilfsmaßnahmen der Europäischen Kommission (ECHO) auch im Bereich der Minen- und Kampfmittelräumung mit rund 20 Prozent beteiligt.
Das Ottawa-Abkommen:
Das Ottawa-Übereinkommen (Übereinkommen vom 18. September 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung) wurde am 3. und 4. Dezember 1997 in Ottawa von 125 Staaten, darunter Deutschland, unterzeichnet und trat am 1. März 1999 – sechs Monate nach Hinterlegung der 40. Ratifikationsurkunde – in Kraft. Bislang haben 156 Staaten das Übereinkommen ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten. Deutschland hat seine Bestände an Antipersonenminen bereits 1997 zerstört und verfügt über keine zu räumenden Antipersonenminenfelder mehr. Die letzten Räumungen wurden nach der Wiedervereinigung im deutsch-deutschen Grenzbereich erfolgreich abgeschlossen.
Das Übereinkommen über das Verbot von Streumunition
Mit der Zeichnung des Oslo-Übereinkommens über ein umfassendes Streumunitionsverbot am 3. Dezember 2008 findet die Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts ihre Fortsetzung. Nun gilt es, die 30 erforderlichen Ratifizierungen für das Inkrafttreten dieses Übereinkommens möglichst rasch zu erreichen. Die Bundesregierung hat die notwendigen innerstaatlichen Schritte bereits eingeleitet.