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Deutschland stellt Staatenbericht im Menschenrechtsrat vor
Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gernot Erler, und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier, stellen heute (02.02.) den ersten deutschen Staatenbericht im Menschenrechtsrat in Genf vor. Im Anschluss an die Berichtvorstellung beantworten beide Fragen der VN-Mitgliedstaaten.
Der neu geschaffene UPR (Universal Periodic Review) verpflichtet die VN-Mitgliedstaaten, ihre nationale Menschenrechtslage alle vier Jahre durch den Menschenrechtsrat überprüfen zu lassen. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Verhandlungen über den neuen Menschenrechtsrat aktiv für die Schaffung eines solchen universellen Verfahrens eingesetzt.
Basis des UPR bilden ein nationaler Staatenbericht, eine durch das Büro der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte erstellte Länderdokumentation und eine Zusammenfassung von Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen zum jeweiligen Staat. Entsprechend den für das UPR-Verfahren geltenden Regeln hat die Bundesregierung bei der Erstellung des deutschen Staatenberichts das Deutsche Institut für Menschenrechte und die im „Forum Menschenrechte“ vertretenen Nichtregierungsorganisationen konsultiert.
Seit 2008 wurden bereits 48 Staaten überprüft, Deutschland stellt sich dem ersten Verfahren des Jahres 2009. Neben Deutschland stellen im Februar u.a. Kanada, Russland, China, Kuba und Saudi-Arabien ihre nationalen Berichte vor.