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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - seit 10 Jahren ein Leuchtturm im internationalen Menschenrechtsschutz

31.10.2008 - Pressemitteilung

Am morgigen 1. November jährt sich zum zehnten Mal die Einrichtung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg als ständiges Gericht. Über ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde am 01.11.1998 ein neues Rechtsschutzsystem geschaffen: Jeder Bürger der heute 47 Mitgliedstaaten des Europarats hat das Recht zu einer Individualbeschwerde vor Europas höchstem Gericht in Menschenrechtsfragen. Von dieser Möglichkeit wurde in den letzten zehn Jahren mehr als 500.000 Mal Gebrauch gemacht.

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier erklärte dazu heute (31.10.) in Berlin:

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte leistet einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der Freiheit und der Grundrechte in Europa. Mit seiner Rechtsprechung wirkt er bei der Durchsetzung und Fortentwicklung der Menschenrechte weit über Europas Grenzen hinaus. Auf die Bilanz seiner Arbeit können wir in Europa stolz sein.“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist für etwa 800 Millionen Bürger Europas die letzte juristische Instanz in Menschenrechtsfragen. Die dem Gericht vorgelegten rund 50.000 Individualbeschwerden pro Jahr belegen eindrucksvoll seine Popularität.

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