Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Bundesminister Steinmeier zur Abweisung der Klage der Preußischen Treuhand durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

09.10.2008 - Pressemitteilung

Am heutigen Donnerstag (09.10.) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Klage der deutschen Preußischen Treuhand GmbH und Co. KG gegen Polen betreffend die Vertreibungen und Enteignungen deutscher Staatsbürger im Zeitraum 1944 – 1945 als unzulässig abgewiesen.

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier erklärte hierzu heute (09.10.) in Berlin:

„Ich begrüße die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass aus der Europäischen Menschenrechtskonvention gegenüber Polen keine Rückgabeansprüche für das Eigentum Vertriebener abgeleitet werden können. Die Entscheidung bestätigt die Haltung der Bundesregierung, dass im deutsch-polnischen Verhältnis keine offenen Vermögensfragen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg bestehen.

Es ist Ziel deutscher Außenpolitik, auf dem Weg der Verständigung und Versöhnung mit Polen weiter voranzuschreiten. Ohne die schwierigen Kapitel der Vergangenheit auszublenden, wollen wir den Blick auf die Zukunft Deutschlands und Polens als Nachbarn und enge Partner in Europa richten.“

Verwandte Inhalte

nach oben