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Bundesregierung zum nuklearen Sicherungsabkommen zwischen Indien und der IAEO

01.08.2008 - Pressemitteilung

Der Gouverneursrat der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat heute in einer Sondersitzung dem Entwurf für ein nukleares Sicherungsabkommen Indiens mit der IAEO im Konsens zugestimmt. Dazu erklärte Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier heute (01.08.):

„Die Bundesregierung begrüßt die Entscheidung des Gouverneursrates der IAEO und der indischen Regierung, Indien weiter an das System der nuklearen Nichtverbreitung heranzuführen.

Mit dem Abschluss des Sicherungsabkommens hat sich Indien einen wichtigen Schritt in Richtung des globalen Nichtverbreitungsregimes bewegt. Künftig werden damit dem Kontroll- und Sicherheitssystem der IAEO mehr zivile Nuklearanlagen unterstellt.

Nach der Bewertung des Generaldirektors der IAEO, Mohamed El Baradei, entspricht das Sicherungsabkommen den Standards der IAEO und trägt damit zur Stärkung des internationalen Nichtverbreitungssystems bei. Diese Einschätzung hat für die Bundesregierung besonderes Gewicht, denn die IAEO ist die “Hüterin des Nichtverbreitungsregimes„.

Mohamed El Baradei hat zudem die Erwartung der IAEO formuliert, dass einmal unterstellte Anlagen permanent unter der Kontrolle der IAEO verbleiben. Diese Erwartung teilen wir nachdrücklich.

Gleichzeitig wünschen wir uns weitere Fortschritte bei der nuklearen Nichtverbreitung. So gehört Indien zu der Gruppe von Staaten, deren Ratifizierung für das Inkrafttreten des Nuklearen Teststoppvertrags essenziell ist. Auch ein Moratorium bezüglich der Produktion von Spaltmaterial zu militärischen Zwecken wäre ein gutes Signal.“

Die USA haben mit Indien im Jahr 2005 eine politische Absichtserklärung über zivile nukleare Zusammenarbeit geschlossen. Ein Teil dieser US-indischen Verabredung war die Erfordernis eines indischen Sicherungsabkommens („safeguards agreement“) mit der IAEO. Den Verifikationsabkommen der IAEO kommt in mehrerer Hinsicht grundlegende Bedeutung zu. Sie tragen zum einen zur Wahrung technischer Sicherheitsstandards bei der zivilen Nutzung der Kernenergie bei und sind zum anderen zentraler Garant der ausschließlich friedlichen Nutzung unterstellter Nuklearanlagen.

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