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Bundesregierung begrüßt Einigung auf umfassendes Verbotsabkommen zu Streumunition und verzichtet mit sofortiger Wirkung auf diese Munitionsart

29.05.2008 - Pressemitteilung

Gemeinsame Erklärung der Bundesminister Dr. Steinmeier und Dr. Jung

„Der Entwurf eines Übereinkommens zum sofortigen und umfassenden Verbot von Streumunition, der morgen in Dublin formell angenommen werden wird, ist ein wichtiger Meilenstein zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts. Wir sehen uns damit in unserem nachhaltigen Engagement zur Ächtung dieser Waffenkategorie, die in der Vergangenheit unsagbares Leid unter der Zivilbevölkerung verursacht hat, bestätigt.

Deutschland hat in den Bemühungen um ein wirksames Streumunitionsverbot eine Vorreiterrolle gespielt. Bereits 2001 hat Deutschland damit begonnen, seine Streumunition zu vernichten. Wir haben von der ersten Stunde an die diplomatischen Bemühungen für ein Streumunitionsverbot entscheidend mitgeprägt. Der jetzt vorliegende Übereinkommensentwurf trägt in wesentlichen Bereichen unsere Handschrift.

Wir werden die Konvention Anfang Dezember in Oslo unterzeichnen und schnellstmöglich ratifizieren.

Im Vorgriff hierauf haben wir heute entschieden, dass Deutschland bereits jetzt, mit sofortiger Wirkung, einseitig auf alle Streumunitionstypen verzichtet und die noch vorhandenen Bestände schnellstmöglich vernichtet. Mit diesem Schritt setzen wir ein unübersehbares Zeichen: Wir wollen, dass andere Staaten, die bisher noch zögerlich sind, unserem Beispiel folgen und sich dem Streumunitionsverbot unverzüglich anschließen.“

Hintergrund

Ziel des von Norwegen im Februar 2007 initiierten Oslo-Prozesses ist es, dass das nun erreichte Verbotsübereinkommen zu Streumunition im Dezember 2008 in Oslo von möglichst vielen Staaten gezeichnet wird, damit es dann – nach der Ratifizierung durch mindestens 30 Staaten – in Kraft treten kann.

Die Bundesregierung unterstützt das Ziel eines vollständigen Verbotes von Streumunition seit Jahren nachdrücklich. Durch ihre breite Flächenwirkung und die hohe Blindgängerrate bringt Streumunition besonders die Zivilbevölkerung in Gefahr - nicht nur während des Einsatzes, sondern vor allem lange nach dem Ende militärischer Konflikte.

Nicht nur Einsatz, sondern auch schon die Entwicklung, Herstellung, Lagerung sowie Import und Export von Streumunition werden in dem neuen Übereinkommen untersagt. Die vorhandenen Bestände von Streumunition sind zu vernichten; die Hilfe für die Opfer früherer Einsätze und die Unterstützung betroffener Staaten werden gestärkt.

Website der Dublin-Konferenz zu Streumunition, mit Text des Übereinkommens:

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