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Rede von Staatsminister Gloser anlässlich der 118. Sitzung des Ministerkomitees des Europarates in Straßburg
-- Es gilt das gesprochene Wort --
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
ich freue mich, in diesem Jahr an der Sitzung des Ministerkomitees teilnehmen zu können.
Im letzten Jahr hatte die ausgesprochen angespannte Terminlage während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft leider dazu geführt, dass ich erst kurz nach der Ministerkonferenz zur Unterzeichnung des Memorandum of Understanding zwischen dem Europarat und der Europäischen Union nach Straßburg kommen konnte. Ich habe das sehr bedauert.
Ein Jahr später kann man, glaube ich, mit Fug und Recht sagen, dass dieses MoU seinen Zweck schon ein gutes Stück weit erreicht hat. Damit meine ich insbesondere die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat.
Der heute vorgelegte Implementierungsbericht ist ein guter Beleg hierfür. Der im Vertrag von Lissabon vorgesehene Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat.
EU, Europarat und OSZE sind unverzichtbare Elemente der europäischen Bündnis-Struktur. Es ist in unser aller Interesse, einen effektiven Multilateralismus zu fördern; d. h. eine kohärente und synergetische Zusammenarbeit dieser Organisationen zu unterstützen.
Es ist auch im Interesse von EU, Europarat und OSZE. Jede einzelne Organisation kann, je nach ihrer individuellen Schwerpunktsetzung, einen Beitrag leisten für ein demokratisches Europa, in dem die Menschenrechte geachtet und rechtsstaatliche Prinzipien befolgt werden.
Dazu hat das MoU im Verhältnis EU – Europarat erkennbar beigetragen. Herausragenden Einfluss hatte in diesem Zusammenhang nach meiner festen Überzeugung auch der Bericht des luxemburgischen Premierministers, Jean-Claude Juncker.
Bundeskanzlerin Merkel hat vor etwas mehr als drei Wochen hier in Straßburg sehr deutlich gemacht, welche zentrale Stellung der Europarat als das Gewissen Europas in der deutschen Politik einnimmt. Die Gewährleistung effizienter Mechanismen des Europarates zum Schutz der Menschenrechte steht weit oben auf unserer außenpolitischen Prioritätenliste.
Der von der Europäischen Menschenrechtskonvention geschaffene Rechtsraum ist in dieser Form einzigartig in der Welt. Hierauf können wir alle gemeinsam stolz sein. Wir müssen alles tun, diesen zu erhalten.
Von besonderer Bedeutung ist hier der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Er gewährleistet die Durchsetzbarkeit von Rechten, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind. Die Arbeitsfähigkeit des Gerichtshofs zu sichern ist eine unserer vordringlichen Aufgaben. Hierzu gehört auch die Ratifizierung von Zusatzprotokoll 14 durch alle Mitgliedstaaten des Europarats.
Der Europarat feiert im kommenden Jahr sein 60jähriges Bestehen. Er blickt auf eine eindrucksvolle Rolle bei der Gestaltung des Nachkriegseuropas zurück. Ich bin davon überzeugt, dass die heute beschlossenen Dokumente dazu beitragen werden, dem Europarat auch künftig seine zentrale Rolle beim Schutz der Menschenrechte und bei der Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa zu sichern.
Vielen Dank.