Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Bundesregierung begrüßt Einigung auf Verhandlungen über Verbot von Streumunition

14.11.2007 - Pressemitteilung

Vor dem Hintergrund der gestern in Genf erzielten Einigung der Vertragsstaaten des Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen (CCW) auf den Beginn von Verhandlungen über ein Abkommen zum Thema Streumunition erklärte Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier heute (14.11.) in Berlin:

„Ich begrüße die Einigung aller Vertragsstaaten auf Verhandlungen zum Thema Streumunition. Die Bundesregierung ist seit Jahren für solche Verhandlungen eingetreten.

Dass nun erstmals alle Vertragsstaaten des Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen in Verhandlungen eingebunden werden, ist ein wichtiger Schritt vorwärts.

Unser Ziel bleibt, bis zum Ende 2008 ein rechtlich verbindliches Protokoll zu verhandeln, das die Waffenkonvention der Vereinten Nationen ergänzen soll. Wir werden uns von den zu erwartenden Schwierigkeiten auf dem Wege dorthin nicht beirren lassen. Verhandlungen um der Verhandlungen willen darf es nicht geben.

Alle Staaten sind jetzt gefordert, ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden, damit gefährliche Streumunition in den militärischen Arsenalen keinen Platz mehr findet.“

Die Bundesregierung setzt sich für ein universelles Verbot von Streumunition ein. Beim Vertragsstaatentreffen des Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen zum Thema Streumunition in Genf (07.-13.11.2007) haben sich die Teilnehmerstaaten am 13.11. nach vielen Jahren auf die erstmalige Aufnahme von Verhandlungen zum Thema Streumunition geeinigt.

Deutschland hat bereits im April diesen Jahres den Entwurf eines Übereinkommens vorgelegt. Er enthält einen Dreistufenansatz und sieht vor, dass (erstens) auf den Einsatz gefährlicher Streumunition mit hoher Blindgängerrate umgehend verzichtet werden soll. Mittelfristig soll (zweitens) Streumunition vollständig verboten und vernichtet werden. In Zukunft soll dann (drittens) nur noch alternative Munition zum Einsatz kommen, die dem Schutz der Zivilbevölkerung in besonderem Maße Rechnung trägt.

Verwandte Inhalte

nach oben