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Bundesminister Steinmeier zeichnet Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

27.09.2007 - Pressemitteilung

Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier hat gestern (26.09.) am Rande der 62. Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York für die Bundesrepublik Deutschland das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen gezeichnet.

Das Übereinkommen, dessen Ziel es ist, die menschenrechtswidrige Praxis des „Verschwindenlassens“ von Personen (z. B. Regimekritikern) durch ein internationales Rechtsinstrument zu bekämpfen, wurde nach rund dreijährigen Verhandlungen am 20. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Deutschland hat an seiner Erarbeitung maßgeblich mitgewirkt, 61 Staaten haben es bisher gezeichnet.

Das Übereinkommen ist eine wichtige Weiterentwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es schließt eine bestehende Strafbarkeitslücke, indem es die Vertragsstaaten u.a. dazu verpflichtet, diese Verbrechen unter Strafe zu stellen und die Lage der Opfer im Hinblick auf eine Wiedergutmachung und Entschädigung zu verbessern. Erstmalig in einem menschenrechtlichen Vertrag wird den Familien der Opfer ein eigenes Informationsrecht zugestanden.

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