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Tornado-Einsatz: Der Bundesaußenminister zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

03.07.2007 - Pressemitteilung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die Klage der PDS/Die Linke gegen den Einsatz von Tornado-Aufklärungsflugzeugen der Bundeswehr im Rahmen der ISAF-Mission in Afghanistan abgewiesen.

Dazu erklärte Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier:

„Das heutige Urteil ist eine klare Bestätigung der Rechtsauffassung der Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass der Einsatz deutscher Tornado-Flugzeuge auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

Gleichzeitig ist dies eine wichtige Entscheidung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die in Afghanistan unter schwierigen Bedingungen einen Beitrag zu Frieden und Sicherheit leisten.

Der ISAF-Einsatz der Bundeswehr hat das Ziel, den zivilen Wiederaufbau Afghanistans abzusichern und damit zu gewährleisten, dass dieses in Jahrzehnten der Kriege geschundene Land nicht erneut zur einer Werkstatt des weltweiten Terrorismus wird. Das Bundesverfassungsgericht ist der Überzeugung der Bundesregierung gefolgt, dass der Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan damit auch der Sicherheit des euro-atlantischen Raums dient.

Mit erfreulicher Deutlichkeit hat das Gericht klargestellt, dass der NATO-Einsatz in Afghanistan der friedenswahrenden Zweckbestimmung des Bündnisses entspricht: Er schafft einen wichtigen und notwendigen Beitrag zur Absicherung des zivilen Aufbaus.“

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