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Staatsminister Gloser zur Ratifizierung der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt durch die EU
Die Europäische Gemeinschaft hat heute (18.12.) das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ratifiziert. Zeitgleich hinterlegen auch diejenigen EU-Mitgliedstaaten, deren innerstaatliche Ratifizierungsverfahren bereits abgeschlossen sind, ihre Urkunden.
Hierzu erklärt der Staatsminister für Europa, Günter Gloser:
„Die Ratifizierung durch die Europäische Gemeinschaft und –in Kürze- durch alle Mitgliedstaaten der EU belegt, welchen Stellenwert wir in Europa der kulturellen Vielfalt einräumen. Das Übereinkommen wird mit den Stimmen der Mitgliedstaaten der EU während der deutschen Ratspräsidentschaft in Kraft treten. So können wir die Umsetzung des Übereinkommens von Anfang an aktiv mitgestalten.
Während der Präsidentschaft wollen wir mit unseren europäischen Partnern gemeinsame Positionen zur kulturellen Vielfalt entwickeln.
Dabei sind die Impulse der Zivilgesellschaft besonders wichtig: Im Auftrag des Auswärtigen Amts veranstaltet die Deutsche UNESCO-Kommission vom 26. bis 28. April 2007 die internationale Fachkonferenz “Kulturelle Vielfalt – Europas Reichtum. Das UNESCO-Übereinkommen mit Leben füllen„ in Essen, der Kulturhauptstadt Europas 2010.“
Das UNESCO-Übereinkommen wurde in der 33. UNESCO-Generalkonferenz am 20. Oktober 2005 in Paris angenommen. Es tritt nach Ratifizierung durch mindestens 30 Parteien in Kraft. Derzeit haben 21 Staaten das Übereinkommen formell ratifiziert. Der am 27. September vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Vertragsgesetzes wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten und muss noch ratifiziert werden.
Die 25 EU-Mitgliedstaaten unter Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft und die Europäische Kommission (für die Europäische Gemeinschaft) verhandelten in Paris gemeinsam.
Mit dem Übereinkommen wird das Recht der Vertragsparteien auf eine eigenständige Kulturpolitik völkerrechtlich verankert. Erfolgreiche kulturpolitische Steuerungsinstrumente, wie z. B. die Filmförderung oder das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind damit auch künftig möglich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die fortschreitende Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO.
Die von der Deutschen UNESCO-Kommission initiierte „Bundesweite Koalition zur Kulturellen Vielfalt“ – ein Netzwerk der Zivilgesellschaft (Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Medien) – wird die Umsetzung des Übereinkommens aktiv begleiten.