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Verhandlungen über eine VN-Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen erfolgreich abgeschlossen
Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben am Freitag (25.08.) in New York ihre Verhandlungen über eine neue Menschenrechtskonvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen erfolgreich abgeschlossen. Die Konvention soll im Rahmen der 61. Generalversammlung im Herbst formell angenommen werden und dann allen VN-Mitgliedstaaten zur Ratifikation offenstehen.
Der Abschluss der nur vierjährigen Verhandlungen ist ein großer Erfolg für den Schutz der Rechte und der Würde der weltweit ca. 600 Millionen Menschen mit Behinderungen. Die Konvention legt ihre Rechte erstmalig in einem universalen und rechtsverbindlichen Dokument nieder. Sie ordnet sich damit ein in eine Reihe anderer VN-Menschenrechtskonventionen zum Schutz von Menschen, die in vielen Ländern weltweit durch gesellschaftliche Diskriminierung an der vollen Ausübung und Inanspruchnahme ihrer Menschenrechte gehindert werden. Menschen mit Behinderungen waren an den Verhandlungen sowohl als Mitglieder der Staatendelegationen als auch als Vertreter der Zivilgesellschaft intensiv beteiligt.
Deutschland hat an den Verhandlungen von Anfang an in einer herausgehobenen Rolle teilgenommen und sich dabei vor allem für den besonderen Schutz von Frauen als häufige Opfer mehrfacher Diskriminierung eingesetzt.
Die Mitgliedstaaten haben außerdem die Einrichtung eines Expertenausschusses zur Überwachung der Einhaltung der Konventionsverpflichtungen beschlossen. Deutschland wird sich dafür einsetzen, dass dieser Ausschuss wie andere Menschenrechtsausschüsse auch seinen Sitz in Genf haben wird.