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Deutsches Plädoyer vor dem Internationalen Gerichtshof anlässlich des Eilverfahrens Nicaragua gegen Deutschland
Es gilt das gesprochene Wort. Die Erwiderung wurde auf Englisch und Französisch, den beiden Gerichtssprachen des Internationalen Gerichtshofs, gehalten.
Lack of plausibility (Englisch)
Absence d’un risque réel et imminent de préjudice irréparable (Französisch)
Concluding Statement (Englisch)