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Gemeinsame Erklärung zur Strategischen Partnerschaft zwischen der Mongolei und der Bundesrepublik Deutschland

07.02.2024 - Pressemitteilung

1. Auf Einladung Seiner Exzellenz des Staatspräsidenten der Mongolei Ukhnaa Khurelsukh, befand sich Seine Exzellenz der Präsident der Bundesrepublik Deutschland Frank-Walter Steinmeier, vom 7. bis 8. Februar 2024 auf Staatsbesuch in der Mongolei. Während des Staatsbesuchs begrüßten die Mongolei und die Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden „Seiten“ genannt) die fortschrittliche Entwicklung ihrer bilateralen Beziehungen und ihrer Zusammenarbeit, die auf einer fast 100-jährigen Freundschaft zwischen der Bevölkerung der Mongolei und Deutschlands gründen, sowie die seit 50 Jahren bestehenden gedeihlichen diplomatischen Beziehungen im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolei vom 19. September 1995 und der Gemeinsamen Erklärung über die umfassenden Partnerschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolei vom 5. September 2008. Beide Seiten betonten ferner wichtige Errungenschaften infolge ihrer Zusammenarbeit in den Bereichen Politik, Sicherheit, demokratische Staatsführung, Verteidigung, Wirtschaft, Handel, Umwelt, Kultur, Bildung, Wissenschaft, Entwicklungszusammenarbeit und Zivilgesellschaft sowie im humanitären Sektor im Einklang mit der Agenda 2030.

2. Beide Seiten haben entschieden, ihre Zusammenarbeit zu einer Strategischen Partnerschaft auf Grundlage gemeinsamer Werte von Demokratie, Menschenrechten, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sowie marktwirtschaftlicher Grundsätze auszubauen, wobei die friedliche, offene, unabhängige und auf mehreren Säulen ruhende Außenpolitik der Mongolei, darunter ihre Drittnachbarpolitik, sowie Deutschlands weltweite Verpflichtungen und langjährige Bemühungen zur Förderung von Frieden und Sicherheit und der Aufrechterhaltung der regelbasierten internationalen Ordnung sowie des Klimaschutzes gefestigt werden sollen.

3. Beide Seiten haben gemeinsam entschieden, im Rahmen der Strategischen Partnerschaft bei den folgenden Bemühungen zusammenzuarbeiten:

3.1. Stärkung ihrer Zusammenarbeit in den Bereichen Politik und Sicherheit, auch durch gegenseitige hochrangige Besuche; weitere Optimierung ihrer multilateralen Zusammenarbeit im Rahmen regionaler und internationaler Foren, unter der Betonung der vollumfänglichen Unterstützung der Mongolei für Deutschlands Bestreben, ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu werden, um aktiv zu einem gestärkten Multilateralismus mit den VN im Mittelpunkt beizutragen; Vertiefung ihrer Erfolge und Beiträge im Hinblick auf Bemühungen um Abrüstung und die

Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie die Bekämpfung von Terrorismus; Fortführung von Anstrengungen zur Förderung gemeinsamer Beiträge für Friedenssicherungseinsätze der VN, darunter nach Möglichkeit Zusammenarbeit beim Aufbau von Kapazitäten im Verteidigungssektor.

3.2. Eintreten für die Werte von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Transparenz, verantwortungsbewussten staatlichen Handelns, demokratischer parlamentarischer Institutionen und einer demokratischen Zivilgesellschaft, insbesondere um eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten beider Seiten zu fördern, auch durch die fortwährende Unterstützung Deutschlands für die Bemühungen der Mongolei um eine Stärkung der Justiz- und Rechtsreform; weitere Förderung des persönlichen Austauschs zwischen den Menschen, der Zusammenarbeit auf Ebene der Kommunalverwaltungen und von Aktivitäten deutscher politischer Stiftungen, sowie Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und feministischer Außen- und Entwicklungspolitik.

3.3. Ausbau der Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Investitionen unter Berücksichtigung der Ziele der langfristigen Entwicklungsagenda der Mongolei „Vision 2050“, einschließlich der Verbesserung nachhaltigen Wirtschaftens und der Bedingungen für Investitionen aus dem Ausland, der Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU), sowie der Förderung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Tourismus, Land- und Forstwirtschaft.

3.4. Vertiefung der Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft, Gesundheit sowie inklusiver und geschlechtersensibler sozialer Fürsorge. In diesem Zusammenhang haben beide Seiten entschieden, ihre Bemühungen zur Förderung von Stipendienprogrammen fortzusetzen, die mongolischen Studentinnen und Studenten ein Studium oder eine Berufsausbildung in Deutschland ermöglichen, einschließlich der Initiative „Mission 2100“ der Mongolei, sowie die Einführung bewährter Verfahren aus Deutschland im Bereich der beruflichen Bildung zu unterstützen. Sie haben sich darauf verständigt, ihre Förderung von Mongolistik-Studien in Deutschland und umgekehrt fortzusetzen und die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung anzukurbeln.

3.5. Intensivierung der Zusammenarbeit auf Gebieten von besonderem gemeinsamen Interesse, was Forschung im Bereich Archäologie sowie den Bergbausektor umfasst, letzteres insbesondere im Hinblick auf die Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Mongolei über Zusammenarbeit im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich, sowie ihrer fortwährenden Unterstützung für die Deutsch-Mongolische Hochschule für Rohstoffe und Technologie, ein gemeinsames Leuchtturmprojekt im Rahmen des genannten Abkommens.

3.6. Zusammenarbeit bei der Anpassung an die Klimakrise und insbesondere bei Klimaschutzmaßnahmen, sowie im Hinblick auf die Risiken, die sich durch die Klimakrise für die menschliche Sicherheit und den Frieden ergeben, sowie Zusammenarbeit beim Schutz von Biodiversität und nachhaltiger Bewirtschaftung von geschützten Flächen. Angesichts der gemeinsamen Ziele von Energiesicherheit und des Weges hin zur Abkehr von fossilen Brennstoffen sowie unter Berücksichtigung des erheblichen Potenzials der Mongolei für Wind- und Sonnenenergie, verständigten sich beide Seiten darauf, den Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und grünen Wasserstoffs sowie Maßnahmen für Energieeffizienz zu fördern und ihre jeweilige Politik in diesen Bereichen als wichtigen Schritt hin zu einer langfristigen nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und einer gerechten Umgestaltung der Wirtschaft zu stärken. In diesem Zusammenhang wird die mongolische Seite die uneingeschränkte Einhaltung von Investitionsverträgen insbesondere im Sektor der erneuerbaren Energien gewährleisten.

3.7. Stärkung ihrer Zusammenarbeit bei der Bewahrung von Wasserressourcen und der Bekämpfung von Entwaldung und Wüstenbildung, bei gleichzeitiger Unterstützung der vom Staatspräsidenten der Mongolei ins Leben gerufenen nationalen Billion-Trees-Bewegung zur Pflanzung von einer Milliarde Bäume.

4. Beide Seiten betonten die Bedeutung ihrer bewährten bilateralen Mechanismen, einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit und der Beiträge von Zivilgesellschaft und Privatsektor für die Förderung der bilateralen Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern im Hinblick auf die oben genannten Ziele.

5. Diese Gemeinsame Erklärung soll keine rechtsverbindlichen Rechte oder Pflichten begründen und begründet sie nicht.

Diese Gemeinsame Erklärung wurde in zwei Exemplaren in englischer Sprache unterzeichnet.

Ulan-Bator, 7. Februar 2024

Für die Mongolei

Battsetseg Batmunkh

Ministerin für auswärtige Angelegenheiten der Mongolei

Für die Bundesrepublik Deutschland

Tobias Lindner

Staatsminister im Auswärtigen Amt

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