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Auswärtiges Amt zum Bericht des Hochkommissariats für Menschenrechte über die Lage in der chinesischen Region Xinjiang

01.09.2022 - Pressemitteilung

Zum dem Bericht des Hochkommissariats für Menschenrechte über die Lage in der chinesischen Region Xinjiang sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (01.09):

Das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen hat gestern Abend seinen Bericht über die Lage in der chinesischen Region Xinjiang veröffentlicht. Wir haben diesen Bericht lange gefordert und begrüßen seine Veröffentlichung. Er bestätigt, dass Anlass zu größter Sorge besteht. Der sorgfältig recherchierte Bericht stellt fest, dass in Xinjiang weit verbreitet schwerste Menschenrechtsverletzungen stattfinden und sieht Hinweise auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Uiguren und andere muslimische Minderheiten.

Wir rufen die chinesische Regierung dazu auf, allen Menschen in Xinjiang umgehend in vollem Umfang ihre Menschenrechte zu gewähren. Alle willkürlich Inhaftierten müssen sofort freigelassen werden. Wir rufen die chinesische Regierung erneut dazu auf, eine weitere unabhängige Aufklärung dieser Vorwürfe zu schwersten Menschenrechtsverletzungen in China zuzulassen. Es darf keine Zwangsarbeit geben. Daher haben wir auf nationaler Ebene das Sorgfaltspflichtengesetz geschaffen und setzen uns auf EU-Ebene für weitere Instrumente ein, um Zwangsarbeit in Lieferketten zu bekämpfen. Über Konsequenzen aus dem Bericht werden wir mit unseren Partnern in der EU und in den Vereinten Nationen beraten.

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