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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 19.08.2022

22.08.2022 - Artikel

Einsatz der Bundeswehr in Mali

FRAGE: Nach dem gestrigen Rotationsflug wollte ich wissen, wie die Lage in Mali ist. Ist der Einsatz jetzt wieder operativ im Gange? Können Sie uns dazu etwas sagen?

KRÜGER (BMVg): Vielen Dank für die Frage. Vielleicht kann ich das erst einmal noch ein Stück weit einordnen. Zu der Situation in Mali hatten wir uns hier ja schon verschiedentlich eingelassen, auch gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt. Darauf darf ich erst einmal verweisen. Auch hinsichtlich dessen, was Frau Fregattenkapitänin Routsi am Mittwoch sehr umfassend erläutert hatte, haben sich jetzt im Grunde keine neuen Anhaltspunkte ergeben.

Sie sprachen den Rotationsflug an. Dazu kann ich vielleicht ein wenig sagen. Ein Flug nach Mali hat ja gestern stattfinden können; den meinen Sie, glaube ich. Dabei konnten 90 Soldatinnen und Soldaten verlegt werden. Das hat dann gestern klappen können.

Ergänzend ‑ das ist vielleicht noch nicht ganz so breit aufgenommen worden ‑ hat es auch einen Flug von Mali nach Deutschland geben können, etwa in einer gleichen Größenordnung, was Personen betrifft. Heute Morgen konnte dann in Deutschland gelandet werden. Dies vielleicht einmal zur Einordnung.

ZUSATZFRAGE: Gut, das ist der Stand der Dinge. Das hat die Bundeswehr auch getwittert. Die Frage ist: Wie ist es jetzt „on the ground“? Ist der Einsatz jetzt operativ wieder im Gange, nachdem er vor einer Woche ja erst einmal ausgesetzt worden war?

KRÜGER: Dazu kann ich gerne auch noch einmal zwei Sätze sagen. Bis auf Weiteres die Einstellung der bodengebundenen Aufklärungsoperation und der Transportflüge der CH-53 ‑ ‑ ‑ Der Hintergrund war ja, ausreichend Kräfte für den Auftrag der Flughafensicherung zur Verfügung zu haben. Hinsichtlich der Situation gibt es jetzt erst einmal auch keinen neuen Stand. Die Kräfte sind dort weiterhin gebunden. Ich kann Ihnen jetzt keine weiteren Details mitteilen.

ZUSATZFRAGE: Das habe ich nicht so ganz verstanden. Heißt das, der Einsatz ist operativ weiter ausgesetzt?

KRÜGER: Genau. Die Kräfte, die für die Aufklärungsoperation, die ausgesetzt wurde, benötigt wurden, waren im Rahmen der Flughafensicherung erforderlich, um den Flughafen zu sichern. Dazu gibt es jetzt auch keinen neuen Stand.

FRAGE: Herr Burger, haben Sie neue Erkenntnisse zu dem Bericht, dass russische Soldaten auf dem Flughafen in Gao gesichtet wurden? Sie wollten ja vor Ort recherchieren.

BURGER (AA): Nein, ich habe über den Stand von Mittwoch hinaus nichts, das ich hier vortragen kann.

Schließung von Büros von NGOs in Ramallah

FRAGE: Herr Burger, wie bewertet die Bundesregierung die Razzien israelischer Soldaten im Westjordanland bei mittlerweile sieben palästinensischen Nichtregierungsorganisationen? Verurteilen Sie das? Ich war auf dem Stand, dass Deutschland und auch die EU die israelische Bewertung dieser NGOs als angebliche Terrororganisationen bislang in keiner Weise nachvollziehen können.

BURGER (AA): Das stimmt. Wir haben uns dazu ja am 12. Juli in einer gemeinsamen Erklärung mit Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Schweden und Spanien geäußert, was die von Israel vorgetragene Einstufung dieser Organisationen angeht, und das ist auch nach wie vor unsere Auffassung. Aus Israel sind bisher auch keine wesentlichen neuen Informationen eingegangen, die zur Anpassung unserer Einschätzung geführt hätten. Auch vor diesem Hintergrund haben wir die Meldungen über diese Büroschließungen in Ramallah mit Sorge zur Kenntnis genommen.

ZUSATZFRAGE: Aber dass da quasi unschuldige NGOs angegriffen werden ‑ die fühlen sich angegriffen ‑, verurteilen Sie nicht, sondern nehmen es zur Kenntnis?

BURGER: Ich habe ja gerade gesagt: Wir nehmen das mit Sorge zur Kenntnis. Wir stehen jetzt mit unseren internationalen Partnern, aber auch mit den betroffenen Organisationen sowie mit Israel im Austausch. Dazu hat es gestern beispielsweise in Ramallah ein entsprechendes Treffen im EU-Kreis mit den einschlägigen Organisationen gegeben, und daran haben wir uns auch beteiligt.

ZURUF: Protestieren Sie denn?

BURGER: Wir machen der israelischen Regierung unsere Auffassung darüber deutlich.

Beziehungen zwischen Syrien und der Türkei

FRAGE: Ich habe eine Frage zu Syrien und der Türkei. In der Türkei wird der Ruf nach Versöhnung mit Assad immer lauter. Falls die türkische Regierung bereit ist, ihr Gesicht vor der Welt zu verlieren, ist Deutschland auch dazu bereit?

BURGER (AA): Aus Sicht der Bundesregierung sind die Voraussetzungen für eine Normalisierung von Beziehungen zur syrischen Regierung im Moment nicht gegeben. Wir sehen derzeit auch keine Signale aus Damaskus, dass man dort zu Zugeständnissen bereit wäre, was den Schutz der elementarsten Menschenrechte angeht und was die Beendigung der Gewalt gegen die eigene Bevölkerung angeht. So wünschenswert das wäre, sehen wir dafür im Moment keine Signale.

JCPOA

FRAGE: Beim gestrigen Telefonat vom Bundeskanzler Olaf Scholz mit dem israelischen Premierminister Lapid soll es auch um das Atomabkommen mit dem Iran gegangen sein. Meine Frage: Stehen nicht die Bemühungen des israelischen Premierministers dahingehend, dass das JCPOA nicht wiederbelebt wird, im Gegensatz zu den Stellungnahmen der drei EU-Länder, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland?

BURGER (AA): Ich kann gerne grundsätzlich etwas zu den Verhandlungen über das JCPOA und zu den Gesprächen sagen, die wir dazu auch immer wieder und schon seit vielen Jahren mit Israel führen. Ich kann natürlich nicht Auskunft über den Inhalt des Gesprächs des Bundeskanzlers geben.

ZUSATZFRAGE: Das Telefonat, das gestern stattgefunden hat?

BURGER: Vielleicht kann Herr Büchner etwas zu diesen Gesprächen ergänzen, wenn es etwas zu ergänzen gibt. Ich kann natürlich für das Auswärtige Amt nicht über die Telefonate des Bundeskanzlers sprechen.

Aber vielleicht ein Update dazu, wo wir in den Gesprächen über das JCPOA derzeit stehen: In der letzten Woche gab es bis Sonntagabend indirekte Gespräche in Wien, bei denen einzelne technische Anpassungen des seit März vorliegenden Textpakets zu einer Wiederbelebung des JCPOA besprochen wurden. Deutschland und die Bundesregierung waren auf Expertenebene vor Ort, und wir haben damit unterstrichen, dass wir nichts unversucht lassen, um das iranische Nuklearprogramm wieder nachprüfbaren Beschränkungen zu unterwerfen und eine vollständige Wiederherstellung des JCPOA noch zu ermöglichen. Der EAD als Koordinator des JCPOA hat dann in der Folge allen Beteiligten einen finalen Text vorgelegt. Dazu sollte bis vergangenen Montag eine Rückmeldung erfolgen. Sie wissen, dass Iran bei seiner Rückmeldung an den EAD dann weiteren Klärungsbedarf angemeldet hat. Diese entsprechenden Punkte werden jetzt geprüft. Dazu stehen wir im Austausch mit unseren E3-Partnern und natürlich auch mit den USA. Die weitere Koordination obliegt dabei nach wie vor dem EAD.

Sie wissen auch ‑ das ist nichts Neues ‑, dass es in Israel immer wieder einen anderen Blick auf den Nutzen des JCPOA gegeben hat. Das ist ein Thema, über das wir mit der israelischen Regierung in einem sehr vertrauensvollen Austausch stehen. Wir sind uns aber sehr einig in der Notwendigkeit, zu verhindern, dass Iran der Weg zu Atomwaffen eröffnet wird. Aus unserer Sicht, aus Sicht der Bundesregierung, aus Sicht der E3 und auch aus Sicht der E3+3 ist nach wie vor eine Wiederherstellung des JCPOA und eine Wiederherstellung der Beschränkung sowie insbesondere der Transparenzregeln, die das JCPOA bietet, die beste Gewähr dafür, dass Iran keinen Zugang zu Atomwaffen erhält. In diesem Sinne erläutern wir auch immer wieder der israelischen Seite unser Vorgehen.

BÜCHNER (BReg): Konkret kann ich zu dem gestrigen Gespräch sagen: Anlass waren ja der Besuch des Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Abbas, und dessen unsägliche Äußerungen. Der Bundeskanzler hat in seinem gestrigen Telefonat mit dem israelischen Premierminister Jair Lapid noch einmal betont, dass er jeden Versuch, den Holocaust zu leugnen oder zu relativieren, scharf verurteilt. Darüber hinaus kann ich mich zu dem Inhalt des Gesprächs nicht äußern.

ZUSATZFRAGE: Kann man sich vorstellen, dass die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf das JCPOA nicht auf einer Linie mit Israel ist, oder täusche ich mich?

BURGER: Ich glaube, seit vielen, vielen Jahren ‑ ich verfolge das Dossier seit 2014 ‑ ist es immer wieder so gewesen, dass es von israelischer Seite Kritik an diesem Abkommen gegeben hat. Wir nehmen diese Kritik sehr ernst und respektieren diese israelische Position, weil natürlich auch unsere allererste Sorge der Sicherheit Israels gilt. Natürlich fühlt sich Israel von der Aussicht auf ein militärisches Atomprogramm Irans, aber auch von den regionalen Aktivitäten Irans in seiner unmittelbaren Nachbarschaft bedroht. Diese Bedrohungswahrnehmung Israels teilen wir. Deswegen ist es uns auch wichtig, darüber mit Israel sehr vertrauensvoll und transparent zu sprechen. Dennoch ist es aus unserer Sicht so, dass es auch ein ganz entscheidender Beitrag zur israelischen Sicherheit ist, sicherzustellen, dass Iran keinen Zugang zu Atomwaffen bekommt. Dafür ist nach unserer festen Überzeugung dieses Abkommen besser als alle uns bekannten und vorstellbaren Alternativen.

ZUSATZ: Die Frage war konkret, ob man sich auf einer Linie mit Israel befindet.

BURGER: Ich glaube, das habe ich beantwortet.

Ermittlungen der Berliner Polizei gegen den Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde

FRAGE: Herr Büchner, Sie haben Herrn Abbas in diesem Zusammenhang erwähnt. Sie wissen ja von den Ermittlungen, die die Berliner Polizei jetzt gegen Herrn Abbas aufgenommen hat. Die Frage geht vielleicht an das Auswärtige Amt und wahrscheinlich an das Justizministerium. Hat Herr Abbas während seines Besuchs hier Immunität genossen oder nicht?

BURGER (AA): Dazu kann ich sagen: Nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes gilt für Herrn Abbas für seinen Besuch hier, weil es ein offizieller Besuch war und er in seiner Funktion als Repräsentant der Palästinensischen Autonomiebehörde hier war, die völkerrechtliche Immunität, auch wenn Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt einen Staat Palästina nicht als Staat anerkennt.

Was die Verfahrensregeln angeht, ist es aber so, dass die Frage der Immunität in § 20 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt ist. Ob die Voraussetzungen dieses Paragrafen im Einzelnen vorliegen, ist im Justizverfahren von den zuständigen Justizbehörden zu prüfen. Wie gesagt, unsere Einschätzung ist, dass Herr Abbas als Repräsentant der Palästinensischen Autonomiebehörde im Rahmen seines offiziellen Besuchs Immunität genießt.

Deutsche militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine

FRAGE DREWS: Es gibt immer wieder Meldungen aus der Ukraine, dass die dort eingesetzten deutschen Waffen Probleme beim Abfeuern machen, dass sie zum Teil reparaturbedürftig sind. Es gab Pläne, dass man mit Polen übereinkommt, dort Panzerreparaturen durchführen zu können. Wie weit sind diese Pläne gediehen?

Besteht schon die Möglichkeit, dass man dort auch deutsche Waffen repariert, damit der Weg nicht so weit ist?

BURGER (AA): Ich kann Ihnen dazu hier an dieser Stelle keine Auskünfte geben. Ich kann auf das verweisen, was der Regierungssprecher hier in der Vergangenheit immer wieder mitgeteilt hat. Dort, wo es Entscheidungen zur Unterstützung im militärischen Bereich für die Ukraine gibt, die wir verkünden können, werden diese regelmäßig vom BPA in einer Ihnen schon bekannten Form mitgeteilt. Bis dahin kann ich dazu hier keine weiteren Auskünfte geben.

KRÜGER (BMVg): Dem kann ich nichts hinzufügen.

Äußerungen des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina anlässlich seines Besuchs in Gorazde

FRAGE: Herr Burger, es geht um den Brüllanfall von Herrn Schmidt, der ja der Hohe Repräsentant für Bosnien und Herzegowina ist. Wie bewerten Sie denn diesen cholerischen Auftritt, der für viel Wirbel gesorgt hat? Ist das eines Top-Diplomaten würdig?

BURGER (AA): Der Hohe Repräsentant hat seine Enttäuschung über die bislang ausgebliebenen Verfassungs- und Wahlrechtsreformen in Bosnien und Herzegowina geäußert. Diese Enttäuschung wird von großen Teilen der Bevölkerung in Bosnien und Herzegowina und der internationalen Gemeinschaft geteilt. Die Wahlrechtsreform ist vor allem mit Blick auf seit Jahren nicht umgesetzte Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Beseitigung von Diskriminierung und zur Erhöhung der Funktionalität der staatlichen Institutionen von sehr hoher Bedeutung.

Verhandlungen zur Wahlrechtsreform, die die Europäische Union, die wir, die die USA sehr eng begleitet haben, sind im Frühjahr wegen fehlender Kompromissbereitschaft der politischen Akteure leider gescheitert. Als Bundesregierung appellieren wir eindringlich an alle beteiligten Akteure in Bosnien und Herzegowina, sich aktiv für eine einvernehmliche Wahlrechtsreform im Interesse der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen.

Unabhängig davon ist es wichtig, dass die am 2. Oktober anstehenden Wahlen reibungslos stattfinden und dass auch die Ergebnisse umgesetzt werden, sprich, dass die Regierungsbildung auf allen Ebenen erfolgt.

ZUSATZFRAGE: Jetzt haben Sie den Brüllanfall nicht bewertet. Das heißt, die Einladung des Parlaments, die er abgelehnt hat, ist für Sie auch kein Problem? Stehen Sie dahinter?

Wie steht die Außenministerin an sich zu diesem Amt des Hohen Repräsentanten? Es wird jetzt ja an sich kritisiert, dass das ‑ ‑ ‑

WEFERS (BReg): Das ist eine neue Frage!

ZUSATZFRAGE: Ja. Was denn sonst?

WEFERS: Das waren eine Frage und eine Nachfrage. Wir sind schon zehn Minuten über die Zeit. Es wäre gut, wenn wir uns jetzt mal ein bisschen beschränken würden, wenn also Sie sich beschränken würden.

ZUSATZFRAGE: Steht die Ministerin hinter dem Amt als solches? Das wird ja als undemokratisch und neokolonial kritisiert.

BURGER: Ja, die Bundesregierung steht hinter dem Hohen Repräsentanten der internationalen Gemeinschaft. Das ist ein sehr wichtiges Amt. Er ist durch den Friedensimplementierungsrat ernannt. Er hat den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Mai unterrichtet und konsultiert sich eng mit dem Friedensimplementierungsrat, in dem auch Deutschland vertreten ist. Das ist aus unserer Sicht derzeit noch eine wichtige und erforderliche Funktion.

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