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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 10.08.2022

11.08.2022 - Artikel

Verbrennung von Seiten aus dem Koran vor einer Moschee in Hamburg

FRAGE: Ich habe eine Frage an die Bundesregierung. Eine Gruppierung hat in Hamburg vor dem Islamischen Zentrum Hamburg Korane verbrannt und auf volksverhetzende Art und Weise die Heiligtümer der Muslime geschändet. Solche Unheil stiftenden Untaten führen potenziell zu berechtigten emotionalen Reaktionen von Muslimen. Diese Handlungen widersprechen dem Geist des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, wonach der Respekt gegenüber den Kulturen und Religionen festgelegt ist. Verurteilt die Bundesregierung diese Untaten oder nicht?

SASSE (AA): Ich kann das gerne übernehmen, Herr Hebestreit.

HEBESTREIT (BReg): Sehr gerne.

SASSE: Es geht um ein Ereignis in Hamburg vom Wochenende. Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass das in der Zuständigkeit der Hamburger Innenbehörden liegt. Wir haben natürlich, wie das in diesen Fällen üblich ist, die iranische Sichtweise aufgenommen und stehen auch mit den Hamburger Behörden im Austausch. Informationen, die in diesem Zusammenhang relevant sind, werden natürlich über diplomatische Kanäle an die iranische Seite übermittelt.

ZUSATZ: Meine Frage war, ob die Bundesregierung generell solche Untaten verurteilt oder nicht.

SASSE: Ich kann Ihnen nur sagen, dass das ein Ereignis ist, das sich in Hamburg zugetragen hat und über das die Hamburger Innenbehörden Auskunft erteilen.

ZUSATZFRAGE: Denken Sie nicht, dass die Fortsetzung solcher gefährlichen Taten schlimme Folgen für das friedliche Zusammenleben von Menschen in Deutschland haben könnte?

SASSE: Es tut mir leid, dass ich mich an dieser Stelle wiederholen muss, aber ich muss Sie bitten, Ihre Anfrage an die Hamburger Innenbehörden zu richten. Die erteilen Ihnen Auskunft über das konkrete Ereignis. Wir sind hier in dieser Funktion sozusagen nur Vermittler für die diplomatischen Gesprächskanäle mit Iran.

FRAGE: Frau Sasse, die Bundesregierung kritisiert ja in aller Regel, wenn bei Demonstrationen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen religiöse oder staatliche Symbole egal welcher Art verunglimpft werden, wenn zum Beispiel Flaggen verbrannt werden. Ist aus Sicht der Bundesregierung ‑ sozusagen generell gesagt ‑ das, was der Kollege beschrieben hat und was wohl auch passiert ist, nämlich die Missachtung von Symbolen einer bestimmten Religion und Kultur, über den Einzelfall hinaus ein kritikwürdiger Sachverhalt?

SASSE: Ich kann Ihre Frage so pauschal nicht beantworten, weil es in der vorherigen Frage um ein konkretes Ereignis in Hamburg ging. Die Hamburger Behörden sind dafür zuständig und nicht das Auswärtige Amt. Die Hamburger Innenbehörden haben dazu sicherlich Erkenntnisse, die sie gerne mit Ihnen teilen.

HEBESTREIT (BReg): Vielleicht kann ich ergänzen, weil Sie ja schon völlig zu Recht die Grundhaltung dieser Bundesregierung und auch ihrer Vorgänger beschrieben haben. Natürlich ist es so, dass wir auch das Missachten und Schänden religiöser Symbole verurteilen, ohne dass wir uns auf den konkreten Fall, den der Kollege hier angesprochen hat, beziehen können, weil, wie gesagt, die Informationen dazu in Hamburg vorliegen. Aber grundsätzlich folgt auch diese Bundesregierung der von Ihnen beschriebenen Haltung.

FRAGE: Eine Frage, die sich vielleicht an das Bundesinnenministerium richtet. Bilder zeigen eindeutig, dass die Polizei präsent gewesen ist, während diese Verunglimpfung stattgefunden hat. Man hat Koranblätter zerrissen, mit Füßen getreten und in Brand gesteckt. Man erwartet von der Polizei eigentlich ein Einschreiten bei solchen gesetzlich verbotenen Handlungen.

LAWRENZ (BMI): Vielen Dank für die Frage. Ich kann mich eigentlich den Vorrednern nur anschließen. Das Handeln der Polizei richtet sich nach Recht und Gesetz. Es ist ein Hamburger Sachverhalt. Das heißt, Sie müssten Ihre Frage an die Hamburger Innenverwaltung richten, die für die Polizei in Hamburg zuständig ist. Das BMI kann zu Sachverhalten anderer Polizeien keine Stellungnahme abgeben.

[…]

FRAGE: Frau Sasse, bei der Einbestellung des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in das iranische Außenministerium wurde dem Botschafter eine Protestnote über die Verunglimpfung der islamischen Heiligtümer in Hamburg überreicht. Sind Ihnen die Inhalte der Unterredung in Teheran bekannt?

SASSE: Ich kann an dieser Stelle bestätigen, dass der stellvertretende Botschafter in Teheran zu einem Gespräch im Außenministerium war. Die Inhalte dieses Gesprächs kann ich Ihnen an dieser Stelle aber nicht wiedergeben.

ZUSATZFRAGE: Können Sie sie bitte nachliefern?

SASSE: Diese Gespräche sind grundsätzlich vertraulich. Deswegen kann ich Ihnen keine Nachreichung zusichern.

Vorschlag auf europäischer Ebene hinsichtlich eines Verbots von Touristenvisa für Russen

FRAGE: Herr Hebestreit, Frau Sasse, die Ministerpräsidentinnen von Finnland und Estland haben sich dafür ausgesprochen, dass die EU künftig keine Visa mehr für Touristen aus Russland ausgeben sollte. Herr Hebestreit, ich wollte Sie fragen, ob der Bundeskanzler diesen Vorschlag unterstützt und sich auch dafür ausspricht.

Frau Sasse, falls es bei dem anstehenden Treffen der Außenminister in der Tschechischen Republik Ende August bei dem Thema zu keiner Einigung sollte, wäre Deutschland bereit, unilateral weniger Visa auszustellen? ‑ Vielen Dank.

HEBESTREIT (BReg): Grundsätzlich befinden wir uns im Augenblick innerhalb der Europäischen Union in Diskussionen, ob und wie ein siebtes Sanktionspaket aussehen kann, aussehen soll und welche Komponenten es enthalten kann. Dabei spielen auch die von Ihnen angesprochenen Fragen eine Rolle. Es gibt dazu bisher noch keine einheitliche Festlegung, wie man sich verhält, auch nicht innerhalb der Bundesregierung. Insofern ist es auch hochspekulativ, wenn ich auf den zweiten Teil Ihrer Frage abzielen darf, wie wir im Falle eines Falles agieren würden.

Grundsätzlich ist es so, dass wir sehr bestrebt sind, EU-einheitliche Regeln zu verabschieden. Das ist die Stärke, die sich auch in diesem Konflikt gegenüber dem Aggressor Russland ausgezeichnet hat. Darum kümmern wir uns und bemühen uns, auf europäischer Ebene möglichst einheitlich zu agieren.

ZUSATZFRAGE: Sie haben gesagt, die Regierung hat noch keine abgestimmte Position. Ich hatte danach gefragt, welche Position der Bundeskanzler hat.

HEBESTREIT: In der Regel ist es so: Wenn der Bundeskanzler eine Position formuliert, ist das die Position der Bundesregierung. Insofern würde ich Sie darum bitten, abzuwarten, bis ich sie hier verkünden kann.

FRAGE: Herr Hebestreit, das Instrument, auch für Touristen keine Visa mehr zu vergeben, ist ja ein ganz besonderes und etwas anders gelagert als Sanktionen gegen bestimmte Personen, denen man im Zusammenhang mit Kriegen oder Konflikten etwas vorwerfen kann. Dieses Instrument, das von einigen EU-Ländern vorgeschlagen wurde, ist aber aus Sicht der Bundesregierung durchaus eines, das die Bundesregierung erwägen könnte. Habe ich Sie da richtig verstanden?

HEBESTREIT: Ich würde jetzt genau das machen, was ich gerade gegenüber Ihrem Kollegen abgelehnt habe, nämlich diesen Vorschlag zu bewerten. Er wird innerhalb der Europäischen Union von einigen Ländern vorgebracht und damit ist er auf dem Tisch. Darüber muss die Bundesregierung für sich und auch innerhalb Europas diskutieren. Diese Diskussion ist noch nicht abgeschlossen und deshalb werde ich hier keinen Zwischenstand vermelden können. Ich bitte da ein bisschen um Geduld.

ZUSATZFRAGE: Aber Sie haben gesagt, dass das innerhalb der Bundesregierung diskutiert wird. Das heißt, Sie schließen ein solches Instrument der Sanktionierung nicht aus.

HEBESTREIT: Ich tue mich immer in den Situationen schwer, wo Sie mich darauf festnageln wollen, ob ich etwas ausschließe oder etwas nicht ausschließe, weil daraus dann die nötigen Agenturmeldungen generiert werden. Dann möchte ich mich insoweit präzisieren, dass die Bundesregierung diesen Vorschlag, der auf der europäischen Ebene vorgebracht worden ist, zur Kenntnis genommen hat.

FRAGE: Ist denn die Außenministerin für die Bestrafung der Zivilbevölkerung offen?

SASSE (AA): Ich glaube, Herr Hebestreit hat gerade sehr deutlich gemacht, wie die Position der Bundesregierung ist. Ihr Kollege selber hat auf das bevorstehende Außenministertreffen in Prag hingewiesen, bei dem unterschiedliche Meinungen ausgetauscht werden.

Um das Ganze faktisch einzuordnen, kann ich für die Berichterstattung darauf hinweisen, dass es hier nicht nur um Visa für russische Touristen geht, sondern es geht zum Beispiel auch um Personen der Zivilgesellschaft, um Schüler, Studierende, um Visa für enge Verwandte von EU-Bürgern oder auch in der EU wohnhafte russische Staatsangehörige. Das ist also eine ganz breite Zahl von Personen, die zur Diskussion stehen würde, wenn diese Diskussion so geführt wird. Sie entnehmen meiner Wortwahl, dass das alles sehr hypothetisch ist. Wie Herr Hebestreit selber deutlich gemacht hat, werden die Gespräche dazu geführt werden. Dem greifen wir an dieser Stelle nicht vor.

ZUSATZFRAGE: Mit welchen Vorstellungen fährt die Bundesregierung nach Prag? Was wollen Sie denn in ein Sanktionspaket packen?

SASSE: Dazu kann ich Ihnen heute an dieser Stelle noch nichts mitteilen.

FRAGE: Eine Frage an das Bundesinnenministerium, um das Bild komplett zu machen. Herr Lawrenz, wie schaut es denn aus: Gibt es aus sicherheitsbehördlicher Sicht, respektive aus Sicht des BMI, eine erhöhte Notwendigkeit zur Verschärfung der Regeln?

LAWRENZ (BMI): Ich kann das nicht weitergehender kommentieren, als es eben gemacht wurde. Es gibt Vorschläge. Es gibt ein Verfahren, das eingehalten wird. Das BMI ist dazu natürlich mit den Ressorts im Austausch. Ich kann Ihnen jetzt aber keinen aktuellen Verfahrensstand mitteilen.

ZUSATZFRAGE: Das ist auch nicht meine Frage gewesen, sondern meine Frage ist, ob das BMI in seiner Sicherheitseinschätzung zu dem Schluss kommt, dass es aus Sicherheitsgründen geboten wäre, mehr Visa zu versagen, respektive zumindest den Prozess zu verändern.

LAWRENZ: Eine solche Einschätzung hat vermutlich Auswirkungen auf das Ergebnis. Ich kann Ihnen die momentan nicht mitteilen.

FRAGE: Herr Lawrenz, Frau Sasse hat gerade erwähnt, dass die Zahl derer, die von so einer Maßnahme betroffen sein könnten, größer sein könnte. Ich würde gerne fragen, ob Sie im Zuge der Prüfung dieses Vorschlags vielleicht eine Zahl erhoben haben, wie viele Menschen in Deutschland gegebenenfalls betroffen sein könnten. Ich meine die Zahl derer, die nur die russische und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

LAWRENZ: Mir liegt keine Statistik vor, wie viele Menschen es betreffen würde, wenn so eine Regelung in Kraft treten würde.

Aufnahme ehemaliger afghanischer Ortskräfte in Deutschland

FRAGE: Frau Sasse, Sie haben die Berichterstattung der vergangenen Tage zur Kenntnis genommen, in denen es darum geht, dass offenbar Taliban verhindern, dass die Zahl von Ausreisemöglichkeiten für ehemalige Ortskräfte und deren Angehörige im erhofften Umfang stattfinden kann. Ich glaube, es waren knapp 8000 erhofft bis September. Bislang sind es wohl nur 2000 oder so. Können Sie das bestätigen? Woran liegt das? Was tut die Bundesregierung, um sich doch noch ihrer Zielzahl annähern zu können?

SASSE (AA): Tatsächlich gehen die Ausreisen leider langsamer und schwieriger voran als von uns erhofft. Das ist richtig. Es liegt auch nicht allein in unserer Hand. Wie Sie beschrieben haben, verhindern die Taliban im Moment die Ausreise unter anderem von Personen, die nicht über einen Reisepass verfügen, wie es auch in der Medienberichterstattung zum Ausdruck kommt. Das ist schon länger ein Problem. Wir führen seit Längerem Gespräche dazu. Unter anderem ist die Lage dadurch erschwert, dass in Afghanistan kaum Pässe ausgestellt werden. Das alles kommt gleichzeitig zusammen und bildet eine schwierige Situation.

Die Außenministerin selbst hat das bei ihrem Besuch in Pakistan am 7. Juni thematisiert und dort mit den zuständigen Vertretern Pakistans vereinbart, dass es ein Verfahren gibt, nach dem Personen auch ohne Pass eine Einreise zum Beispiel nach Pakistan ermöglicht wird. Dieses Verfahren wurde in diesem Jahr bereits einmal erfolgreich umgesetzt. Es wurde vereinbart, dass dieses Verfahren erneut umgesetzt werden kann. Aber das wird jetzt aktuell durch die Haltung der Taliban blockiert. Wir bemühen uns natürlich weiterhin um eine Lösung.

Ich kann bei dieser Gelegenheit sagen, dass nach aktuellem Stand 21 759 Visa für afghanische Ortskräfte und besonders Schutzbedürftige erteilt worden sind. Wir haben diese Zahl an dieser Stelle immer wieder aktualisiert. Deswegen will ich das an der Stelle erneut tun und ergänzen, dass wir weiterhin engagiert sind. Wir führen unter anderem auf technischer Ebene weiterhin Gespräche mit den Taliban und versuchen, unsere Einflussmöglichkeiten auf die Taliban zu nutzen, um die Ausreisen wieder zu beschleunigen.

ZUSATZFRAGE: Die Zahl von 23 000 ist als Gesamtzahl natürlich nicht unbedeutend. Gleichwohl reden wir im Moment über erhoffte knapp 8000 zusätzliche Ausreisen, von denen, meine ich, nur 2000 oder bestenfalls 3000 erreichbar sind.

Deswegen noch einmal die Frage: Was kann die Bundesregierung konkret tun ‑ Sie sprechen, wie Sie sagen, auf technischer Ebene mit den Taliban ‑, um diese Zahl doch noch zu erhöhen oder laufen Sie da einfach nur gegen eine Wand?

SASSE: Nein, es geht ganz konkret darum, den Afghaninnen und Afghanen, die keinen Pass haben, denn ein Pass ist normalerweise die Voraussetzung für eine Ausreise, auch ohne Pass eine Ausreise zu ermöglichen. Dazu laufen, wie ich gerade beschrieben habe, Gespräche mit den Taliban um die Blockadehaltung dort aufzuheben. Dazu laufen natürlich weiterhin auch Gespräche mit den Nachbarstaaten Afghanistans. Ich denke, dass wir immer wieder deutlich gemacht haben, dass wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen, sondern weiterhin wirklich mit aller Kraft darum bemüht sind, solchen Ortskräften und den Schutzbedürftigen, die wir identifiziert haben, die Ausreise tatsächlich zu ermöglichen. Ich kann Ihnen auch noch einmal versichern, dass die Außenministerin voll hinter diesen Bemühungen steht und sie auch selbst vorantreibt.

ZUSATZFRAGE: Können Sie uns sagen oder zumindest andeuten, womit die Taliban begründen, dass sie sich diesem Weg verschließen? Offenbar hat es zuvor zumindest Verabredungen gegeben, dass das ermöglicht werden solle. Wie wird dieser Kurswechsel begründet?

SASSE: Das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Ich will allerdings auch an dieser Stelle ungern auf die laufenden Gespräche mit den Taliban eingehen, weil es ja darum geht, in diesen Gespräche Fortschritte zu machen. Es wäre, denke ich, nicht hilfreich, wenn man die vorgebrachten Gründe für Blockaden hier öffentlich diskutierte.

FRAGE: Frau Sasse, in den USA gibt es Bemühungen, den Ortskräften, in diesem Fall den amerikanischen Ortskräften, schneller eine amerikanische Staatsbürgerschaft zu verleihen. Gibt es ähnliche Überlegungen auch in der Bundesregierung für die Ortskräfte für die Bundeswehr?

SASSE: Dafür möchte ich an das Innenministerium abgeben.

LAWRENZ (BMI): Derartige Pläne sind mir nicht bekannt.

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