Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Die Rolle der Bundesrepublik bei der Verfolgung von Völkerstraftaten - Keynote von Staatsministerin Keul bei der Veranstaltung: „Gerechtigkeit aus der Ferne?“

03.03.2022 - Rede

Es ist Krieg mitten in Europa. Zwei Flugstunden von Berlin entfernt. Wer hätte das noch vor kurzem für möglich gehalten? Der Angriffskrieg Russlands hat uns alle sprachlos gemacht. Sprachlos, aber nicht machtlos.

Der Angriff Russlands ist nicht nur ein Angriff auf einen unabhängigen und souveränen Staat. Es ist ein Angriff auf die Charta der Vereinten Nationen; auf ein internationales System, das auf der Stärke des Rechts und nicht dem Recht des Stärkeren basiert.

Deshalb ist es so wichtig, dass sich die gesamte Weltgemeinschaft gegen diesen Bruch der elementaren Regeln des Völkerrechts wendet. Unsere Außenministerin Annalena Baerbock hat es klar gesagt: In dieser Situation kann kein Staat neutral bleiben. Deshalb war es ein ungemein wichtiges Zeichen, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen gestern mit einer sehr klaren Mehrheit den Angriffskrieg Russlands verurteilt hat.

Dieser Angriffskrieg ist in jeder Hinsicht eine Zäsur.

Als Bundesregierung haben wir bis zum Schluss mit allen diplomatischen Mitteln versucht, den Frieden zu sichern. Deswegen hatten wir auch beschlossen, keine Waffen zu liefern, um diesen Prozess nicht zu belasten, und haben alle Kraft darauf konzentriert, den worst case zu verhindern.

Es war aber immer klar, dass es eine völlig andere Lage gibt, wenn dieser worst case eintritt. Seit dem Morgen des 24.Februar ist der souveräne Staat Ukraine Opfer eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges geworden, und seine militärische Verteidigung ist nach Art 51 UNCharta in jeder Hinsicht legitimiert.

Wir haben daher beschlossen, der Ukraine Waffen zur Verteidigung gegen diesen Angriff zu liefern. Damit haben wir nicht unsere grundlegende Position geändert: Was sich geändert hat, ist schlicht die Faktenlagen aufgrund derer wir eine Entscheidung zu treffen hatten.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir ansonsten an unserer restriktiven Rüstungsexportpolitik festhalten werden.

Wenn wir heute von einem völkerrechtlichen Angriffskrieg sprechen, ist das aber nicht nur eine politische Kategorie, sondern auch ein geltender Straftatbestand im Völkerstrafrecht.

Das war und ist keine Selbstverständlichkeit und war ein langer Weg: von den Nürnberger Prozessen, über Art 39 VN Charta, Art 26 GG, über die Resolution der Generalversammlung von 1974 bis zur ersten Revisionskonferenz des Römischen Statuts des IStGH 2010, die den neuen vertragsrechtlichen Tatbestand des Aggressionsverbrechens in Art 8 definierte.

Deutschland hat diesen Beschluss von Kampala in nationales Recht umgesetzt und das Völkerstrafgesetzbuch von 2002 entsprechend ergänzt.

Um den Aggressor tatsächlich zur Rechenschaft zu ziehen, braucht es allerdings nicht nur entsprechende Rechtsnormen, sondern auch Gerichte, Ermittlungsbehörden und nicht zuletzt funktionale Verfahrensordnungen.

Ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg war die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs 1998 und die Aufnahme seiner Tätigkeit 2002.

Zuvor brauchte es jeweils Sondertribunale um die Kriegsverbrechen in

Jugoslawien, Ruanda oder Kambodscha zu verfolgen. Auf die Arbeit dieser Tribunale und ihren Erfahrungen konnte der IStGH aufbauen.

Ich persönlich werde nie vergessen, wie ich 2007 als Vorsitzende meines örtlichen Anwaltsvereins eine kleine Gruppenreise nach Den Haag organisierte und dort bei der mündlichen Verhandlung tatsächlich noch Milosovic auf der Anklagebank erleben konnte. Vom neuen IStGH haben wir damals nur die entsprechende Baustelle bestaunen können.

Bis heute haben 123 Staaten das Römische Statut ratifiziert. Deutschland ist von Anfang an einer der stärksten Unterstützer: ganz konkret als zweitgrößter Beitragszahler (ca. 17 Mio € 2022). Aber auch inhaltlich bringt sich die Bundesregierung in den internen Reformprozess ein.

Seit seiner Gründung hat der IStGH bemerkenswerte Urteile gesprochen: erwähnt sei hier nur als Beispiel das 2014 ergangene Urteil gegen den kongolesischen Milizenführer Germain Katanga, der zu 12 Jahre verurteilt wurde, wegen seiner Beteiligung an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Wir kennen aber auch die Grenzen und Schwierigkeiten des Völkerstrafrechts. Die Strafverfahren vor dem IStGH sind hoch komplex und langwierig, je nach Mitarbeit der betroffenen Staaten.

Hinzu kommt, dass die drei ständigen Sicherheitsratsmitglieder USA, China und Russland den Internationalen Strafgerichtshof weiterhin nicht anerkennen.

Gerade in Syrien haben wir die Blockade des IStGH besonders schmerzhaft erlebt. Syrien ist dem Römischen Statut nicht beigetreten und ein Verweis durch den VN-Sicherheitsrat scheiterte am russischen Veto.

Eine solche Blockade bedeutet aber nicht, dass wir nichts tun könnten. Wir haben in den letzten Jahren Instrumente entwickelt, wie wir auf praktischer Ebene dazu beitragen können, Straflosigkeit zu vermindern.

Für Syrien haben wir in den Vereinten Nationen eine Mechanismus zur Beweissicherung für die Strafverfolgung beschlossen, den sogenannten „Triple I M“ Dieser Mechanismus erlaubt es uns auch, Informationen und Beweise mit dem Generalbundesanwalt austauschen. Die Bundesregierung hat den IIIM von Beginn an finanziell unterstützt und sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass er aus dem regulären VN-Budget finanziert wird.

Auch im Irak hat die Bundesregierung die Sammlung von Beweisen von IS-Verbrechen unterstützt. Das United Nations Investigative Team to Promote Accountability for Crimes Committed by Da’esh/ISIL, kurz UNITAD, wird inzwischen vom deutschen Bundesanwalt Christian Ritscher geleitet.

Wir unterstützen UNITAD schon im dritten Jahr mit jährlich 1 Mio € für die Verfolgung der Verbrechen des IS. Neben der Möglichkeit, die Funktionsweise dieser Terrororganisation besser zu verstehen, bietet es auch die Möglichkeit, mit irakischen Strafverfolgungsbehörden zusammen zu arbeiten.

Wir haben übrigens auch eine deutsche Expertin über das Zentrum für internationale Friedenseinsätze (ZiF) zu UNITAD entsendet. Ich möchte gerade in diesem Kreis nochmal die Bedeutung des ZiF hervorheben – und dafür zu werben, dieses auch personell zu unterstützen: Unser Ziel ist es, weitere deutsche Expertinnen und Experten an internationale Gerichte und Mechanismen zu sekundieren.

Neben der finanziellen und politischen Unterstützung für Gerichte und Beweismechanismen spielt auch die Rechtshilfe eine wichtige Rolle.

Auch mit dem IStGH und den Sondergerichtshöfen besteht eine enge Zusammenarbeit.

Nach Deutschland Geflüchtete aus Syrien haben bereits Tausende konkrete Hinweise auf Straftaten an die deutschen Behörden weitergegeben. Diese wurden vom BAMF an die zuständige Stelle beim BKA weitergegeben. Beim Generalbundesanwalt werden seither mehrere Strukturermittlungsverfahren geführt.

Die Völkerrechtsabteilung des GBA wurde in den letzten Jahren dazu erheblich aufgestockt.

Und so sind es auch unsere nationalen Behörden, der Generalbundesanwalt und die Oberlandesgerichte, die eine immer wichtigere Rolle bei der Bekämpfung von Straflosigkeit spielen. Deutschland wird international zunehmend als Vorreiter bei der Anwendung des Weltrechtsprinzips gesehen.

Das erste Urteil nach dem Völkerstrafgesetzbuch in Deutschland erging bereits im September 2015 gegen zwei ruandische Anführer einer Rebellengruppe im Kongo: Sie wurden nach einem aufwändigen Prozess vom OLG Stuttgart u. a. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verurteilt.

Auch im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages haben wir diese Prozesse eng begleitet und Expertenanhörungen zur Fragen des Prozessrechts durchgeführt, an der möglicherweise der ein oder andere von Ihnen teilgenommen haben dürfte.

Wir wissen deshalb auch zu gut um die verfahrensrechtlichen Schwierigkeiten, mit denen die Gerichte dabei umgehen müssen. Dabei ging es um die Beibringung der Zeugen, ihren Schutz und die Anonymisierung, fehlende Übersetzungen, die Akkreditierung von ausländischen Journalisten oder die Frage der audio-visuellen Dokumentation der Hauptverhandlung.

Um hier die notwendigen Verbesserungen herbeizuführen, sind wir als Bundesregierung nicht zuletzt auf Ihre Empfehlungen, die Empfehlungen der Wissenschaft, aber auch aus der Praxis angewiesen. Es ist gut zu wissen, dass Sie sich hier heute und morgen mit diesen wichtigen Fragen beschäftigen und wir sind gespannt auf ihre Ergebnisse.

Derzeit erfahren wir weltweit große Aufmerksamkeit für die Koblenz-Urteile wegen Staatsfolter in Syrien und das Frankfurter Völkermord-Urteil gegen einen IS-Anhänger. Das mediale Echo und die Reaktionen von Betroffenen waren überwältigend und zeigen, dass diese Urteile die tiefen Wunden der Angehörigen der Opfer zumindest ein klein wenig heilen können. Wir informieren nun interessierte Partner zu diesen Urteilen, dem Völkerstrafgesetzbuch und den Institutionen, die diese Verfahren tragen, auch bei Treffen im VN-Sicherheitsrat. Um auch den Opfern und Klägern das Verfahren und die Prinzipien des Verfahrens verständlich zu machen, hat das Auswärtige Amt eine NGO dabei unterstützt, das Koblenz-Verfahren in einem Podcast zu erklären – und zwar auf Arabisch.

Wie wichtig uns im Auswärtigen Amt das Thema ist erkennen Sie auch daran, dass wir die „Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien“ finanziell stark fördern. Dadurch konnte sie sich seit dem Jahr 2015 als ein internationales Forum für aktuelle Fragen des Völkerstrafrechts für Beteiligte aus Praxis, Wissenschaft, Diplomatie und der Zivilgesellschaft etablieren.

Das Auswärtige Amt wird das Thema auch weiterhin eng begleiten.

Unsere Außenministerin wird häufig etwas flapsig damit zitiert, dass sie aus dem Völkerrecht komme. Ich kann Ihnen aus langjähriger Zusammenarbeit versichern, dass dies nicht nur ein Spruch ist. Sie haben in ihr eine Bündnispartnerin aus Überzeugung.

Zum Schluss will ich doch noch einmal zurückkommen zur aktuellen Lage.

Was heißt das alles nun für die Situation in der Ukraine?

Die Ukraine hat als Reaktion auf den Völkerrechtsbruch Russlands eine Klage gegen Russland beim Internationalen Gerichtshof eingereicht. Der IGH hat angekündigt, die Klage bereits ab kommender Woche zu behandeln. Das war ein wichtiges Zeichen, das ich sehr begrüße.

Auch der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, hat diese Woche erklärt, die Untersuchungen bzgl. der Situation in der Ukraine so schnell wie möglich voranbringen zu wollen.

Da die Ukraine kein Vertragsstaat des Römischen Statuts ist, kann sie den Chefankläger zwar nicht selbst mit der Situation befassen. Die Ukraine hat jedoch bereits in der Vergangenheit von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit des Gerichtshofs für mutmaßliche Verbrechen nach dem Römischen Statut anzuerkennen, die auf ihrem Hoheitsgebiet seit 2013 begangen wurden. Der IStGH führt deshalb seit April 2014 ein Vorermittlungsverfahren, zunächst mit Blick auf die „Majdan Proteste“ im Winter 2013/2014, anschließend ausgeweitet auf Ereignisse nach Februar 2014.

Am 11. Dezember 2020 wurde das Vorermittlungsverfahren mit dem Ergebnis abgeschlossen, es gebe hinreichende Hinweise auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Anklagebehörde hat die Beantragung der Autorisierung förmlicher Ermittlungen durch die zuständige Vorverfahrenskammer in Aussicht gestellt. Die Ermittlungen könnten sich nun auch auf eventuelle Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch russische Staatsangehörige auf ukrainischem Staatsgebiet im aktuellen Konflikt erstrecken.

Eine Autorisierung förmlicher Ermittlungen würde jedoch viel Zeit kosten. Um den Prozess zu beschleunigen, gibt es die Möglichkeit, dass ein Vertragsstaat eine Situation i.S.d. Art. 14 Römisches Statut dem Chefankläger förmlich unterbreitet. Die Bundesregierung hat davon gestern zusammen mit weiteren Staaten erstmals Gebrauch gemacht.

Damit geben wir dem Chefankläger die Möglichkeiten, umgehend aktiv zu werden und Ermittlungen voranzubringen, ohne dass er auf eine gerichtliche Autorisierung seiner Ermittlungen warten muss.

Meine Damen und Herren,

ja, es gibt weiter große Lücken im Völkerstrafrecht. Zu viele Täter grausamster Völkerstraftaten bleiben noch ohne Strafe. Aber selbst ein Veto im VN-Sicherheitsrat kann die Täter heute nicht mehr in Sicherheit wiegen. Das ist wichtig und wir werden gemeinsam mit unseren Partnern weiter daran arbeiten, dass die Lücken kleiner werden. Das haben wir auch klar und deutlich im Koalitionsvertrag festgehalten.

Schon jetzt muss den Tätern bewusst sein, dass sie für ihre Taten auch von den Gerichten anderer Staaten zur Rechenschaft gezogen werden können. Weltweite Fahndungen schränken ihre Bewegungsfreiheit mitunter erheblich ein.

Das muss auch der russischen Regierung bewusst sein.

Das Völkerstrafrecht und das Völkerrecht insgesamt stehen vor der vielleicht größten Bewährungsprobe seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Es gäbe wohl kaum einen besseren Zeitpunkt, sich mit ihrer Zukunft zu beschäftigen als jetzt.

Ich freue mich deshalb, dass Sie sich nun zwei Tage lang aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln mit dieser Frage beschäftigen. Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg. Und ich würde mich freuen, wenn wir hierzu im Gespräch bleiben. Denn die wissenschaftliche Perspektive hat für unsere Arbeit im Auswärtigen Amt eine ganz konkrete Bedeutung.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine erfolgreiche Tagung! Vielen Dank!

Schlagworte

nach oben