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Menschenrechts­beauftragte Amtsberg zur Fortsetzung der Gerichts­­verhandlung gegen Osman Kavala

17.01.2022 - Pressemitteilung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Luise Amtsberg, gibt zur Fortsetzung der Gerichtsverhandlung gegen Osman Kavala und seine Mitangeklagten am 17. Januar in der Türkei folgende Erklärung ab:

Mit der fortgesetzten Inhaftierung von Osman Kavala verstößt die Türkei seit Jahren gegen ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechts­konvention. Das haben die Mitgliedsstaaten des Europarats Anfang Dezember mit deutlicher Mehrheit festgestellt und konsequenterweise ein Vertragsverletzungs­verfahren eingeleitet.

Es liegt an der Türkei, weitere Schritte abzuwenden. Mein Blick richtet sich daher gemeinsam mit vielen anderen, denen der Menschenrechts­schutz in Europa am Herzen liegt, auf die bevorstehende Gerichtsverhandlung in Istanbul.

Hintergrund:

Der Kulturmäzen Osman Kavala sitzt seit dem 18. Oktober 2017 in Untersuchungshaft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte am 10. Dezember 2019 fest, dass die überlange Untersuchungshaft von Osman Kavala gegen die Europäische Menschenrechts­konvention verstößt, und forderte seine sofortige Freilassung. Das Ministerkomitee des Europarats hat die Türkei wiederholt aufgefordert, dieses Urteil umzusetzen. Am 2. Dezember 2021 leitete das Komitee mit 2/3 Mehrheit die erste Stufe eines Vertragsverletzungs­verfahren gegen die Türkei ein und räumte der Türkei eine Frist bis 18. Januar 2022 zur Stellungnahme ein. Voraussichtlich am 2. Februar wird das Komitee über die 2. Stufe – Befassung des EGMR – entscheiden.

Am 18. Februar 2020 hatte ein Istanbuler Gericht Herrn Kavala im Zusammenhang mit den sogenannten Gezi-Protesten von 2013 vom „versuchten Sturz der Regierung“ freigesprochen. Er wurde jedoch wegen anderer Anklagepunkte wieder festgenommen. Ein Berufungsgericht hob am 22. Februar 2021 den vorherigen Freispruch auf. Derzeit steht Herr Kavala in der Neuauflage des Gezi-Verfahrens sowie wegen Spionagevorwürfen vor Gericht. Am 2. August 2021 entschied ein türkisches Gericht, diese beiden Fälle mit dem sogenannten Çarşı-Verfahren mit anderen Angeklagten zusammenzulegen, die erstmals am 8. Oktober gemeinsam verhandelt wurden.

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