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Gemeinsame Erklärung Deutschlands, Frankreichs, Italiens, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika zu Libyen
Deutschland, Frankreich, Italien, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika begrüßen die Erklärung der Sonderberaterin des Generalsekretärs (SASG) für Libyen, Stephanie Williams, vom 23. Dezember und würdigen ihren Einsatz in den vergangenen zehn Tagen zur Herbeiführung breit angelegter Konsultationen im ganzen Land. Wir bekunden unsere nachdrückliche Unterstützung für die fortgesetzten Anstrengungen der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) zur Förderung eines Prozesses unter libyscher Führung und in libyscher Eigenverantwortung hin zur Abhaltung freier, fairer und niemanden ausschließender Wahlen.
Wir nehmen die Erklärung der Hohen Nationalen Wahlkommission (HNEC) vom 22. Dezember über die Verschiebung der für den 24. Dezember anberaumten Wahlen ebenso zur Kenntnis wie ihren Vorschlag für einen baldigen neuen Termin für die Abhaltung dieser Abstimmung. Wir rufen die einschlägigen libyschen Behörden auf, dem Wunsch des libyschen Volkes nach zeitnahen Wahlen durch die zügige Festlegung eines endgültigen Datums für diese Abstimmung und die unverzügliche Veröffentlichung der endgültigen Liste der Präsidentschaftskandidaten Rechnung zu tragen.
Wir würdigen die von der HNEC bereits unternommenen technischen und logistischen Vorbereitungen für die Abhaltung von Wahlen entsprechend den Festlegungen des Fahrplans des Forums für den Libyschen Politischen Dialog, gebilligt in Resolution 2570 (2021) des VN‑Sicherheitsrats, sowie in den Schlussfolgerungen der zweiten Berliner Konferenz vom 23. Juni 2021 und während der Internationalen Pariser Libyen-Konferenz vom 12. November 2021. Wir erinnern daran, dass freie, faire und glaubwürdige Wahlen es dem libyschen Volk ermöglichen werden, eine repräsentative und geeinte Regierung zu wählen und die Unabhängigkeit, Souveränität, territoriale Unversehrtheit und nationale Einheit Libyens zu stärken. Es ist wichtig, dass die Dynamik mit Blick auf die Erreichung dieser Ziele erhalten bleibt.
Im Einklang mit der Pariser Erklärung bekräftigen Deutschland, Frankreich, Italien, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika ihre Auffassung, dass der Übergang der Macht von der amtierenden Übergangsexekutivbehörde auf die neue Exekutivbehörde nach Bekanntgabe der Ergebnisse dieser zeitnahen und unverzüglichen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen stattfinden soll. Um Interessenskonflikten vorzubeugen und gleiche Bedingungen für alle zu fördern, sollten Kandidaten, die Ämter in öffentlichen Institutionen bekleiden, damit fortfahren, diese bis zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse niederzulegen.
Wir schließen uns dem Aufruf von UNSMIL an, Unstimmigkeiten über aufkommende politische oder militärische Fragen ohne Rückgriff auf Gewalt beizulegen. Wir sind bereit, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die durch Gewalt oder Aufruf zur Gewalt die Stabilität gefährden oder den politischen Prozess und den Wahlprozess in Libyen untergraben. Wir bekräftigen, dass Einzelpersonen oder Einrichtungen, innerhalb und außerhalb Libyens, die den Wahlprozess und den politischen Übergang behindern, untergraben, manipulieren oder verfälschen, zur Rechenschaft gezogen und vom Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen im Einklang mit Resolution 2571 benannt werden. Wir bekennen uns dazu, den von den Vereinten Nationen geförderten politischen Prozess unter libyscher Führung und in libyscher Eigenverantwortung zu achten, und rufen alle anderen internationalen Akteure auf, dasselbe zu tun.