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Pressemitteilung zur Teilnahme der Fregatte „Bayern“ an der VN-Sanktionsüberwachung gegen Nordkorea vom 13.11. - 14.12.2021

12.11.2021 - Pressemitteilung

Auswärtiges Amt und Bundesministerium der Verteidigung zur Teilnahme der Fregatte „Bayern“ an der Überwachung der Sanktionen des VN-Sicherheitsrates gegen Nordkorea:

Ab dem 13. November 2021 beteiligt sich Deutschland für einen ca. vierwöchigen Zeitraum mit der Fregatte „Bayern“ erstmalig an den Maßnahmen zur Überwachung der Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen im Bereich der koreanischen Halbinsel gegen Nordkorea. Die Sanktionen haben das Ziel, Nordkorea am Besitz und der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und ballistische Raketen zu hindern.

Dabei fungiert die Fregatte zusammen mit weiteren Nationen als „Augen und Ohren“ der Vereinten Nationen und sammelt Informationen zu illegalen Schiffsumladungen auf hoher See. Informationen über verdächtige Aktivitäten und Verstöße leitet sie an die Enforcement Coordination Cell (ECC) mit Sitz in Japan weiter, welche die Überwachung der Sanktionen koordiniert und wo aktuell auch zwei deutsche Verbindungsoffiziere tätig sind.

Durch diesen Einsatz leistet Deutschland einen aktiven Beitrag zur Aufrechterhaltung der regelbasierten internationalen Ordnung und zu den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, die weitere Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern.

Hintergrund:

Die Fregatte „Bayern“ übernimmt die Sanktionsüberwachung im Rahmen ihrer halbjährigen Präsenz- und Ausbildungsfahrt nach Asien von August 2021 bis Februar 2022. An Bord der Fregatte „Bayern“ sind rund 210 Besatzungsmitglieder. Während ihres Einsatzes werden sie mehrere Häfen in Partnerländern anlaufen und an internationalen Missionen teilnehmen, etwa an der NATO-Mission Sea Guardian zur Stärkung der maritimen Sicherheit im Mittelmeerraum sowie der EU-Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika.

Im Rahmen der VN-Sanktionsüberwachung gegen Nordkorea sind exekutive Maßnahmen (das bedeutet z. B. an Bord gehen oder das Umleiten von Schiffen) im Rahmen der Sanktionsüberwachung nicht vorgesehen.

Die Fregatte durchfährt danach auch das Südchinesische Meer. Deutschland betont regelmäßig die Bedeutung des VN-Seerechtsübereinkommens UNCLOS als umfassenden und weltweit geltenden Rechtsrahmen, vor allem die in UNCLOS verankerte Navigationsfreiheit in internationalen Gewässern, aber auch die darin geregelten obligatorischen Streitschlichtungsmechanismen.

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