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Auswärtiges Amt zur Entscheidung des Kassationsgerichts in Erbil gegen Journalisten und Aktivisten

06.05.2021 - Pressemitteilung

Zur Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils gegen die Journalisten Sherwan Sherwani, Ayas Karam and Gudhar Zebari sowie die Aktivisten Shivan Saeed und Arewan Essa Mohamed durch das Kassationsgericht der Region Kurdistan-Irak (RKI) in Erbil erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (06.05.):

Wir bedauern die heute bekannt gewordene Entscheidung des Kassationsgerichts der Region Kurdistan-Irak (RKI) gegen die Journalisten Sherwan Sherwani, Ayas Karam and Gudhar Zebari sowie die Aktivisten Shivan Saeed und Arewan Essa Mohamed in Erbil. Die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils gegen die Journalisten und Aktivisten zu einer Haftstrafe von sechs Jahren ist nicht nachvollziehbar.

Das Verfahren in erster Instanz litt nach Angaben von glaubwürdigen Beobachtern unter gravierenden Mängeln, so bestand z. B. kein ausreichender Zugang der Anwälte zu ihren Mandanten. Besonders besorgniserregend sind die Vorwürfe von durch Folter und Druck erpresster Geständnisse während der Haftzeit. Es ist unverständlich, dass beide Instanzen diesen Vorwürfen nicht nachgegangen sind. So kurz nach dem internationalen Tag der Pressefreiheit ist die Entscheidung ein besorgniserregendes Signal über den Zustand der Presse- und Meinungsfreiheit in der Region. Wir appellieren an den Präsidenten der RKI, von seinem Recht auf Erteilung von Amnestie Gebrauch zu machen.

Mit großer Sorge sehen wir zudem die Bezugnahme auf Kontakte von einigen der Angeklagten zum Deutschen Generalkonsulat Erbil in der Begründung der Kassationsentscheidung. Der informative und regelmäßige Austausch mit der Zivilgesellschaft, mit Journalisten und Aktivisten ist Teil der täglichen Arbeit von Diplomatinnen und Diplmaten weltweit und entspricht einer lebendigen Zivilgesellschaft, auf die auch die Regierung der RKI großen Wert legt. Durch die Bezugnahme in der Urteilsbegründung wird die Arbeit des Generalkonsulats kriminalisiert. Dies steht im Widerspruch zur engen und freundschaftlichen Beziehung, die Deutschland mit der Region Kurdistan-Irak und dem Irak seit langem pflegt und auch künftig pflegen möchte.

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