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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 19.03.2021

19.03.2021 - Artikel

Teilnahme des Bundesaußenministers am EU-Außenrat und am NATO-Außenministertreffen in Brüssel

ADEBAHR (AA): Ich möchte Ihnen gerne ankündigen, dass Außenminister Maas kommende Woche nach Brüssel reisen wird. Dort wird er zunächst am Montag am EU-Außenrat und am Dienstag und Mittwoch am NATO-Außenministertreffen teilnehmen.

Der EU-Außenrat wird sich am Montag unter anderem mit diesen Themen befassen: Es wird einen Austausch mit der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Michelle Bachelet, geben. Es wird um die Beziehungen zur südlichen Nachbarschaft gehen, was den Europäischen Rat im weiteren Verlauf der Woche vorbereitet. Auch die EU-Türkei-Beziehungen stehen auf dem Plan. Weitere aktuelle Themen werden Russland, Georgien, Venezuela, Westbalkan, Myanmar und Hongkong sein. Der irische Außenminister wird von seiner Reise in den Iran berichten. Das ist also eine sehr volle Agenda. Auch das EU-Menschenrechtssanktionsregime, das ja kürzlich geschaffen wurde, wird dort diskutiert werden.

Bei dem NATO-Außenministertreffen, das das erste physische Treffen im Kreis der NATO-Außenminister seit 2019 sein wird und an dem der amerikanische Außenminister Antony Blinken teilnehmen wird, steht der maßgeblich auch vom Auswärtigen Amt und von Außenminister Maas angestoßene Strategieprozess „NATO 2030“ auf der Agenda. Das ist ein Reflexionsprozess darüber, wie sich die NATO in Richtung 2030 entwickeln soll. Weitere Themen sind Afghanistan und der Dialog mit Russland.

Gaspipeline Nord Stream 2

FRAGE: Zu Nord Stream 2 an das Auswärtige Amt und das Bundeswirtschaftsministerium: Bedeutet das US-Verlangen nach einem sofortigen Baustopp für die Nord-Stream-2-Pipeline das Ende der deutschen Souveränität in puncto Außenwirtschafts- und Energiepolitik? Gibt es daraufhin Reaktionen, wird also offiziell protestiert oder gar mit dem US-Botschafter gesprochen, oder gibt es eine EU-Absprache nach diesem Erpressungsversuch?

FRAGE: Das „Handelsblatt“ berichtet, dass die Bundesregierung der neuen US-Regierung angeboten habe, die Ukraine stärker zu unterstützen. Im Gegenzug erwarte man den Verzicht auf Nord-Stream-2-Sanktionen. Können Sie das bestätigen?

ADEBAHR (AA): Ich kommentiere hier keine Presseberichte. Das beantwortet, glaube ich, beide Fragen. Unsere Haltung zu Nord Stream 2 ist bekannt. Natürlich haben wir die Presseerklärung des State Department von Außenminister Blinken gestern zur Kenntnis genommen. Genauso ist auch bekannt, dass dazu unterschiedliche Ansätze und Positionen bestehen. Auch unsere ablehnende Haltung zu extraterritorialen Sanktionen ist ja bekannt. Herr Blinken hat auf die US-Gesetzeslage, wie sie nach der Sanktionsgesetzgebung der Vereinigten Staaten von Amerika ist, hingewiesen, und auch das ist ja schon bekannt. Insofern habe ich hier heute keine Neuigkeiten zu verkünden.

FELDHOFF (Vorsitz): Hat das Außenministerium in dieser Frage mit dem US-Botschafter gesprochen oder gibt es da andere Gesprächsformate?

ADEBAHR: Auch Herr Maas hat schon gesagt, dass wir zu Konsultationen, wie sie auch in der US-Gesetzgebung ‑ die, glaube ich, im Februar verabschiedet worden war ‑ angeregt wurden, bereit sind und da auch für ein Gespräch zur Verfügung stünden.

FRAGE: An Frau Adebahr und Herrn Seibert: Sehen Sie und sieht auch die Kanzlerin diese Sanktionsdrohung als Teil der ursprünglich einmal etwas freundlicher angekündigten Gespräche mit den USA zu diesem Thema? Die Kanzlerin selbst hat ja einmal gesagt, sie wolle auch gerne mit Herrn Biden selbst sprechen und dann würde auch alles auf den Tisch kommen. Oder sieht man diese Androhung jetzt sozusagen als eine Störung des konstruktiven Gesprächs, das man mit den USA zu diesem Thema eigentlich anstrebt?

SEIBERT (BReg): Unsere Haltung ist da unverändert: Extraterritoriale Sanktionen, wie sie von den USA im Zusammenhang mit Nord Stream 2 angedroht und verhängt werden, lehnen wir ab. Das haben wir gegenüber der US-Administration zur Sprache gebracht, und das werden wir auch weiterhin tun.

[…]

FRAGE: Zu Nord Stream 2: Wird der Baustopp denn befolgt?

ADEBAHR: Herr Blinken hat in der Pressemitteilung entsprechend der US-Sanktionsgesetzgebung beteiligte Firmen aufgefordert, ihre Tätigkeit dort einzustellen. Das ist nicht neu. Das ist US-Sanktionsgesetzgebung, wie sie existiert und wie auch unsere Haltung zu extraterritorialen Sanktionen bekannt ist.

FELDHOFF: Dann müsste man sich im Zweifel wahrscheinlich an die Firmen wenden. Sehe ich das richtig?

ADEBAHR: Ja.

Haftbedingungen von Alexej Nawalny

FRAGE: An Herrn an Herrn Seibert oder vielleicht auch an Frau Adebahr: Herr Nawalny hat jetzt aus dem Gefängnis berichtet, dass er dort ‑ in meinen Augen ‑ unter folterähnlichen Bedingungen behandelt wird. Er wird zum Beispiel jede Stunde in der Nacht aufgeweckt. Ist das der Bundesregierung bekannt? Nimmt sie das zum Anlass, noch einmal ihre Besorgnis auszudrücken oder den russischen Behörden etwas mitzuteilen?

SEIBERT (BReg): Ich kenne diesen jüngsten Bericht von Herrn Nawalny nicht. Dass die Zustände im russischen Strafvollzug, insbesondere in den Straflagern, sicherlich nicht dem entsprechen, was wir uns unter menschenwürdigem Strafvollzug vorstellen und praktizieren, ist aufgrund vieler früherer Aussagen bekannt. Aber diese konkrete letzte Aussage von Herrn Nawalny kann ich nicht kommentieren, weil ich sie nicht kenne.

ZUSATZFRAGE: Werden Sie sich da informieren und gegebenenfalls intervenieren bzw. ‑ intervenieren ist ein großes Wort, das können Sie ja nicht ‑ noch einmal Ihren Missmut ausdrücken?

SEIBERT: Unsere Haltung zum Fall Nawalny ist ja ganz klar: Wir haben für die Freilassung von Herrn Nawalny plädiert. Und das tun wir weiterhin.

Belarus

FRAGE: Meine Frage bezieht sich auf das Thema Weißrussland, wo Frau Tichanowskaja schon einmal eine Online-Befragung gestartet hat und auf Bürgerbefragung auf dem Ausland setzt. Sie hat eine Plattform aufgesetzt, wo abgestimmt werden soll, ob man Verhandlungen mit der Lukaschenko-Regierung aufnimmt. Offenkundig ist auch die OSZE eingeschaltet. Ist die Bundesregierung dabei auch involviert? Steht sie für eine Vermittlungsrolle bereit? Wie schätzt sie das ein?

ADEBAHR (AA): Wir unterstützen diesen Aufruf ausdrücklich. Wir haben als Bundesregierung mehrfach unsere Position deutlich gemacht. Die gefälschte Wahl in Belarus erkennen wir nicht an. Herrn Lukaschenko hat aus unserer Sicht keine demokratische Legitimation. Aus genau diesem Grund fordern wir ja als Bundesregierung in Europa einen inklusiven nachhaltigen Dialog, der alle Gruppen in Belarus mit einschließt. Genau dieses Angebot der OSZE für einen solchen Dialog liegt seit Monaten auf dem Tisch.

Insofern ist es aus unserer Sicht so, dass eine Online-Abstimmung, eine Online-Befragung doch ein gutes Mittel sein kann, um die politische Stimmung im Land einzufangen und abzubilden, um eben dahin zu kommen, wohin wir wollen, nämlich zu einem echten nationalen Dialog, der diese innenpolitische Krise in Belarus lösen kann und der auf die legitimen Forderungen der Opposition und der Demokratiebewegung eingeht, nämlich das Recht, faire und freie Wahlen zu verwirklichen.

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