Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Menschenrechtsbeauftragte Kofler zu China

28.12.2020 - Pressemitteilung

Zu den Urteilen gegen Rechtsanwälte, Journalisten und Oppositionelle in China sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (28.12.):

Ich bin schockiert über die Vielzahl von Urteilen gegen Rechtsanwälte, Journalisten und Oppositionelle in China in den vergangenen Tagen. Abermals zeigt sich, dass mit vagen Rechtsbegriffen Freiheitsrechte eingeschränkt werden sollen

Die Aufrechterhaltung des Urteils gegen den Bürgerrechtsanwalt Yu Wensheng wegen „Anstiftung zum Umsturz“ ist ein schwerer Rückschlag für Rechtsstaatlichkeit in der Volksrepublik.

Die Bloggerin, Journalistin und ehemalige Anwältin Zhang Zhan hatte unter großem persönlichen Einsatz über den Ausbruch der Corona-Pandemie in der abgeriegelten Stadt Wuhan berichtet – nun wurde sie wegen „Streit schüren und Unruhe stiften“ verurteilt. Ihr Gesundheitszustand ist zutiefst besorgniserregend. Das chinesische Vorgehen gegen Frau Zhang und weitere Bürgerjournalisten (z.B. Chen Qiushi, Fang Bin und Li Zehua) steht in eklatantem Gegensatz zur Transparenz, die China zum Beispiel im Zusammenhang mit der bevorstehenden Aufklärungsmission der Weltgesundheitsorganisation (WHO) versprochen hat.

Es ist unverständlich, dass der Prozessauftakt gegen 10 der 12 jungen Hongkonger Oppositionellen, die nach Taiwan gelangen wollten, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, unabhängiger Journalisten oder diplomatischer Vertreter stattfand. Dass die Beschuldigten laut Medienberichten nach wie vor keinen Kontakt zu den von ihren Angehörigen beauftragten Anwälten haben durften, widerspricht zentralen rechtsstaatlichen Prinzipien.

Ich appelliere an die chinesische Parteiführung, die Menschenrechte ihrer Bürger und die relevanten völkerrechtlichen Verpflichtungen zu respektieren. Politisch Verfolgte und zu Unrecht verurteilte Personen müssen freigelassen werden.

Hintergrund:

Bereits am 23.12. hat ein Berufungsgericht in der Provinz Jiangsu das Urteil vom Juni 2020 gegen den Bürgerrechtsanwalt Yu Wensheng bestätigt (vier Jahre Haft wegen „Anstiftung zum Umsturz“). Herrn Yus Angehörige wurden erst am 26.12. über das Urteil unterrichtet. Yu Wensheng hat sich durch sein jahrelanges umfassendes Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in China verdient gemacht. Er wurde dafür im Dezember 2018 mit dem Deutsch-Französischen Preis für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ausgezeichnet.

Am 28.12. wurde in Shanghai das Urteil gegen die Journalistin und ehemalige Anwältin Zhang Zhan gefällt, die aus Wuhan zum Ausbruch des Corona-Virus berichtet hatte. Nun wurde sie unter dem Vorwurf „Streit geschürt und Unruhe gestiftet“ zu haben zu vier Jahren Haft verurteilt. Frau Zhang befindet sich im Hungerstreik und wird Berichten zufolge zwangsernährt.

Ebenfalls am 28.12. begann in Shenzhen das Gerichtsverfahren gegen 10 von 12 jungen Hongkonger Oppositionellen, die im August 2020 per Schiff nach Taiwan gelangen wollten.

Schlagworte

nach oben