Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Staatsminister Roth zum Fall Osman Kavala

30.11.2020 - Pressemitteilung

Zum Fall Osman Kavala, der seit über tausend Tagen in Untersuchungshaft ist, sagte Europa-Staatsminister Michael Roth als Sonderbeauftragter der Bundesregierung für den deutschen Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats heute (30.11.):

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten von Osman Kavala ist nun schon fast ein Jahr alt. Es ist rechtskräftig. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die Türkei ihre Pflichten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat, und zwar aus politischen Motiven. Ich rufe die Türkei dringend auf, ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention endlich einzuhalten und Osman Kavala umgehend freizulassen. Deutschland hat bis Mai 2021 den Vorsitz unter den Mitgliedstaaten des Europarats inne. Zu unseren Prioritäten gehört es, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne Einschränkungen respektiert und umgesetzt werden.

Hintergrund:

Der Leiter der türkischen Kulturstiftung Anadolu Kültür, Osman Kavala, ist seit dem 18.10.2017 inhaftiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wertete die lange Untersuchungshaft von Osman Kavala am 10.12.2019 als einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Er stufte die Untersuchungshaft als politisch motiviert ein und forderte Kavalas umgehende Freilassung.

Diese Entscheidung erlangte am 11.05.2020 Rechtskraft, weil der Antrag der Türkei, die Große Kammer des EGMR mit der Frage erneut zu befassen, nicht angenommen wurde. Osman Kavala wurde am 18.02.2020 von einem Istanbuler Gericht freigesprochen, aber umgehend auf Grundlage eines weiteren Ermittlungsverfahrens wieder festgenommen. Die erste Gerichtsverhandlung im neuen Verfahren ist für den 18.12.2020 angesetzt.

Am 18.November 2020 hat Deutschland bis Mai 2021 den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats übernommen. Alle 47 Mitgliedstaaten haben sich in der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet, die Urteile des Gerichtshofs zu befolgen.

Schlagworte

nach oben