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Auswärtiges Amt zur Crossborder-Resolution

07.07.2020 - Pressemitteilung

Zum Stand der Verlängerung der Crossborder-Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (07.07.):

Die humanitäre Situation in Syrien ist bereits jetzt katastrophal. Die Corona-Pandemie wird diese Situation absehbar weiter verschärfen. Im Nordwesten Syriens sind rund 2,8 Millionen Menschen von überlebenswichtigen Nahrungsmittelhilfen der Vereinten Nationen abhängig. Die grenzüberschreitende Versorgung ist für sie die einzige Möglichkeit, humanitäre Hilfe zu erhalten, da das syrische Regime Hilfslieferungen aus Damaskus weiterhin massiv erschwert. Wir arbeiten daher unter Einbeziehung aller Partner und bereits über mehrere intensive Verhandlungsrunden daran, die rechtliche Grundlage für die grenzüberschreitende Hilfe zu verlängern.

Gemeinsam mit unserem Ko-Federführer Belgien haben wir gestern einen Entwurf für die Verlängerung der Crossborder-Resolution eingebracht, der die beiden aktuell genutzten Übergänge und somit auch die von dort geleistete Hilfe für ein weiteres Jahr erhalten würde. Wir bedauern es sehr, dass dieser Entwurf, der sich an den Einschätzungen von OCHA und anderen Hilfsorganisationen orientiert, nicht von allen Partnern im Sicherheitsrat mitgetragen wurde.

Die Annahme der Resolution wurde durch zwei Vetos zu einem Entwurf verhindert, den sonst alle Sicherheitsrats-Mitglieder mittragen konnten. Die Vetos sind umso unverständlicher, als es sich bei dem vorgelegten Text bereits um einen Kompromiss handelte.

Unser oberstes Ziel bleibt, die lebensnotwendige Versorgung der Menschen in Syrien bestmöglich aufrechtzuerhalten. Wir werden daher auch jetzt und in den nächsten Tagen weiter mit aller Kraft daran arbeiten, einen Weg zur Verlängerung der Resolution zu finden und Raum für Kompromisse auszuloten.

Hintergrund:

Die sogenannte Crossborder-Resolution bietet die rechtliche Grundlage für die grenzüberschreitende Hilfe für Menschen in Idlib. Sie wurde erstmals mit der Sicherheitsratsresolution 2165 im Jahr 2014 etabliert. Die Resolution ermächtigt die Vereinten Nationen ohne Zustimmung der syrischen Regierung grenzüberschreitende humanitäre Hilfe zu leisten und richtete einen Mechanismus zur Überwachung der Umsetzung ein. Nach anfangs noch vier Übergängen zu Jordanien, Türkei und Irak, wurde sie zuletzt am 10. Januar 2020 mit zwei Zugängen (Bab-Al Hawa und Bab Al Salam) von der Türkei aus nach Idlib für sechs Monate verlängert. Für rund 2,8 Mio. Menschen in Nordwestsyrien ist die grenzüberschreitende Versorgung die einzige Möglichkeit, humanitäre Hilfe zu erhalten. Insbesondere die Nahrungsmittelhilfe, die das Welternährungsprogramm in Idlib für rund 1,3 Mio. Menschen leistet, darunter Hunderttausende, die aufgrund der Kampfhandlungen zwischen Dezember und Februar erneut vertrieben wurden, wäre ohne die grenzüberschreitende Hilfe komplett zum Erliegen gekommen.

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