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Auswärtiges Amt zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Schutzausrüstung

19.03.2020 - Pressemitteilung

Zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Schutzausrüstung sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (19.03.):

Das Corona-Krisenkabinett hat heute die Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Schutzausrüstung beschlossen. Der Export von Schutzausrüstung innerhalb des EU-Binnenmarktes unterliegt damit keiner Genehmigungspflicht mehr. Der heutige Beschluss wurde möglich, da die EU-Kommission zuvor eine Regelung für die Mitgliedsstaaten erlassen hatte, um Ausfuhren aus dem Binnenmarkt zu kontrollieren.

Das ist ein Signal europäischer Solidarität und ein gutes Zeichen für einen funktionierenden Binnenmarkt – gerade auch in Krisenzeiten. Nur in einem funktionierenden Binnenmarkt kann die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger Europas gewährleistet bleiben.

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