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Auswärtiges Amt zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Schutzausrüstung
Zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Schutzausrüstung sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (19.03.):
Das Corona-Krisenkabinett hat heute die Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Schutzausrüstung beschlossen. Der Export von Schutzausrüstung innerhalb des EU-Binnenmarktes unterliegt damit keiner Genehmigungspflicht mehr. Der heutige Beschluss wurde möglich, da die EU-Kommission zuvor eine Regelung für die Mitgliedsstaaten erlassen hatte, um Ausfuhren aus dem Binnenmarkt zu kontrollieren.
Das ist ein Signal europäischer Solidarität und ein gutes Zeichen für einen funktionierenden Binnenmarkt – gerade auch in Krisenzeiten. Nur in einem funktionierenden Binnenmarkt kann die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger Europas gewährleistet bleiben.