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Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland Dirk Wiese zur Auflösung der Bewegung „Für Menschenrechte“

01.11.2019 - Pressemitteilung

Zur Entscheidung des Obersten Gerichts Russlands über die Auflösung der Bewegung „Für Menschenrechte“ erklärte der Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft, Dirk Wiese, heute (01.11.):

Dass mit der Bewegung „Für Menschenrechte“ eine der anerkanntesten russischen Nichtregierungsorganisationen aufgelöst wird, ist eine beunruhigende Nachricht. Russland muss im Einklang mit seinen Pflichten als Mitglied im Europarat dafür sorgen, dass Menschenrechtsverteidiger wie Lew Ponomarjow und seine vielen Mitstreiterinnen und Mitstreiter in der Bewegung „Für Menschenrechte“ ihrer Arbeit ungehindert nachgehen können. Menschenrechte zu schützen, ist Verpflichtung jedes Staates, und Regierungen brauchen dafür auch kritische Stimmen aus der Zivilgesellschaft.


Hintergrund:

Die Bewegung „Für Menschenrechte“ wurde 1997 vom ehemaligen Duma-Abgeordneten Lew Ponomarjow gegründet und ist in ganz Russland tätig. Am 8. Oktober 2019 beantragte das russische Justizministerium die Auflösung der Bewegung, der sie Gesetzesverstöße vorwirft. Das Oberste Gericht bestätigte die Auflösung am 1. November.

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