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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur erneuten Vollstreckung der Todesstrafe in Japan

02.08.2019 - Pressemitteilung

Anlässlich der erneuten Vollstreckung der Todesstrafe in Japan erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Frau Bärbel Kofler, heute (02.08.19):


Mit Bestürzung habe ich von der jüngsten Vollstreckung der Todesstrafe in Japan erfahren. Heute wurden in Japan zwei Menschen hingerichtet. Seit Dezember 2012 sind damit in Japan 38 Menschen hingerichtet worden.

Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe als unmenschliche und grausame Art der Bestrafung kategorisch ab und setzt sich gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union für deren weltweite Abschaffung ein.

Deutschland und Japan sind enge Partner und arbeiten in vielen Fragen vertrauensvoll zusammen. Ich appelliere daher an die japanische Regierung, die bisherige Praxis zu überdenken und die weitere Vollstreckung der Todesstrafe auszusetzen. Die offene zivilgesellschaftliche Debatte in Japan über die Abschaffung der Todesstrafe begrüße ich sehr, denn sie ist ein wichtiger Ansatzpunkt für Dialog.

Hintergrund

In Japan sind am 02.08.2019 zwei zum Tode verurteilte Personen hingerichtet worden. Es handelt sich um einen 50-Jährigen sowie einen 64-Jährigen, die beide wegen mehrfachen Mordes zum Tode verurteilt wurden. Beide Urteile wurden vom Obersten Gerichtshof bestätigt.

Seit dem Amtsantritt von Regierungschef Shinzo Abe im Dezember 2012 sind damit bereits 38 Menschen hingerichtet worden. Zum Tode Verurteilte erfahren von der Exekution erst unmittelbar vorher und erhalten damit keine Gelegenheit, sich von ihren Angehörigen zu verabschieden. Diese werden erst im Nachhinein von der erfolgten Hinrichtung in Kenntnis gesetzt.

Die japanische Rechtsanwaltsvereinigung positioniert sich klar und fordert von der Regierung, eine lebenslange Haftstrafe einzuführen und die Todesstrafe bis 2020 zu ersetzen. Auch Amnesty International Japan verurteilt die Entscheidungen der japanischen Regierung, die Todesstrafe zu vollstrecken.

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