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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Hinrichtung von Amirhossein Pourjafar in Iran

08.01.2018 - Pressemitteilung

Anlässlich der Meldungen über die Hinrichtung des 18jährigen Iraners Amirhossein Pourjafar am 4. Januar erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (08.01.):


Mit Entsetzen habe ich von der Hinrichtung des jungen Iraners Amirhossein Pourjafar erfahren.


Amirhossein Pourjafar war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten erst 16 Jahre alt. Auch im Berufungsverfahren wurde sein Todesurteil aufrechterhalten.



Amirhossein Pourjafar hat eine schwere Straftat begangen und ich drücke den Angehörigen des Opfers meine tiefe Anteilnahme aus.


Dennoch lehnt die Bundesregierung die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Iran hat sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert. Beide verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind. In Iran wurden im Jahr 2017 mindestens vier zum Tatzeitpunkt minderjährige Personen hingerichtet, und zahlreiche weitere befinden sich im Todestrakt. Diese Hinrichtungspraxis muss aufhören!



Ich appelliere daher mit Nachdruck an alle Verantwortlichen im Iran, die Vollstreckung weiterer Todesurteile mit sofortiger Wirkung auszusetzen und im Falle Minderjähriger von ihrer Verhängung gänzlich abzusehen.

Hintergrund:
Amirhossein Pourjafar wurde 2016 wegen Vergewaltigung und Mord an einem siebenjährigen afghanischen Mädchen zum Tode verurteilt. Das Gericht stellte seine geistige Reife und Schuldfähigkeit fest.

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