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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zu Berichten über die Ankündigung von Exekutionen in Sri Lanka

26.06.2019 - Pressemitteilung

Zu den Berichten, nach denen der Präsident Sri Lankas öffentlich Exekutionen angekündigt habe, sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, heute (26.06.):

Ich bin äußert besorgt über Berichte, nach denen Präsident Sirisena öffentlich die Vollstreckung von vier Todesstrafen angekündigt habe. Ich appelliere an die sri-lankische Regierung, nach mehr als 40 Jahren Moratorium weiterhin keine Exekutionen durchzuführen. Dazu hat sich Sri Lanka selbst noch im Dezember 2018 bekannt. Exekutionen wären ein entscheidender Rückschritt auf dem Weg zu einer versöhnten und friedlichen Gesellschaft. Die Anwendung der Todesstrafe schadet dem Ansehen Sri Lankas, seinen Ambitionen im Sinne der Menschenrechte und dem Land als Wirtschaftsstandort.

Hintergrund

Die Todesstrafe besteht in Sri Lanka de jure, wurde aber das letzte Mal 1976 vollstreckt. Sie gilt für Mord, kann aber auch für andere Delikte, die den Tod einer Person zur Folge haben (z.B. Falschaussauge aufgrund derer eine Todesstrafe verhängt wurde), Drogenhandel/-besitz, Raub, Entführung oder Vergewaltigung verhängt werden. Ende 2018 befanden sich insgesamt 1299 Personen, die zum Tode verurteilt wurden, in Haft. Sri Lanka stimmte am 17.12.2018 bei der Generalversammlung der VN für das “Moratorium on the use of the death penalty“. Vom 19.06.2019 bis zum 22.06.2019 besuchte eine Delegation der International Commission against the Death Penalty das Land, um die aktuelle Situation in Bezug auf die Todesstrafe in Sri Lanka zu bewerten.

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