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Nähere Informationen zu den verschiedenen Typen der Sicherheitsüberprüfung

23.03.2023 - FAQ

FAQ

Die einfache Sicherheitsüberprüfung wird durchgeführt, wenn Ihre angestrebte Tätigkeit der geringsten Stufe der Sicherheitsempfindlichkeit im Auswärtigen Amt zugeordnet ist.

Das erwartet Sie bei der SÜ1

Werden Sie nach dem Muster der SÜ1 geprüft, so erfolgen die allgemeinen Schritte, die auf allen Stufen der Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG notwendig sind:

  • Die Sicherheitserklärung - Diese wird von Ihnen als Grundlage für den weiteren Prozess abgegeben. Die Angabe personenbezogener Daten ist hierbei freiwillig. Stimmen Sie ihrer Sicherheitsüberprüfung zu, sind Sie verpflichtet, die in der Sicherheitserklärung geforderten Daten anzugeben.
  • Prüfung der Angaben in der Sicherheitserklärung
  • Einsicht der*des Geheimschutzbeauftragten in die Personalakte der betroffenen Person (soweit vorhanden und zugänglich) sowie sonstige erforderliche Unterlagen
  • Anfragen an das Bundeszentralregister, an das Zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, an Polizeibehörden und Nachrichtendienste
  • Bei Bedarf Anfragen an das Ausländerzentralregister, an ausländische Sicherheitsbehörden und an die*den Bundesbeauftragte*n für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie an andere geeignete Stellen, ob und ggf. welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse über die betroffene Person vorliegen
  • Einsicht in öffentlich sichtbare Internetseiten
  • Gespräch(e) mit der betroffenen Person über ihre persönliche Sicherheitssituation (soweit dies nach dem Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung geboten erscheint)
  • In bestimmten Zeitabständen sowie bei Bedarf eine Aktualisierung/Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung oder einzelner Maßnahmen

Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung umfasst, im Vergleich zur SÜ1, einige zusätzliche Schritte. Insbesondere sollten Sie beachten, dass auch Ermittlungen über Ihre*n (Lebens- oder Ehe-) Partner*in erfolgen können.

Das erwartet Sie bei der SÜ2

  • Allgemeine Schritte
    • Die Sicherheitserklärung - Diese wird von Ihnen als Grundlage für den weiteren Prozess abgegeben. Die Angabe personenbezogener Daten ist hierbei freiwillig. Stimmen Sie ihrer Sicherheitsüberprüfung zu, sind Sie verpflichtet, die in der Sicherheitserklärung geforderten Daten anzugeben.
    • Prüfung der Angaben in der Sicherheitserklärung
    • Einsicht der*des Geheimschutzbeauftragten in die Personalakte der betroffenen Person (soweit vorhanden und zugänglich) sowie sonstige erforderliche Unterlagen
    • Anfragen an das Bundeszentralregister, an das Zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, an Polizeibehörden und Nachrichtendienste
    • Bei Bedarf Anfragen an das Ausländerzentralregister, an ausländische Sicherheitsbehörden und an die*den Bundesbeauftragte*n für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie an andere geeignete Stellen, ob und ggf. welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse über die betroffene Person vorliegen
    • Einsicht in öffentlich sichtbare Internetseiten
    • Gespräch(e) mit der betroffenen Person über ihre persönliche Sicherheitssituation (soweit dies nach dem Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung geboten erscheint)
    • In bestimmten Zeitabständen sowie bei Bedarf eine Aktualisierung/Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung oder einzelner Maßnahmen
  • Zusätzliche Schritte bei der SÜ2
    • Einsicht in den öffentlich sichtbaren Teil sozialer Netzwerke
    • Prüfung Ihrer Identität
    • Ihre*n Ehe- oder Lebenspartner*in erwartet mit Zustimmung dieser Person ebenso eine Einbeziehung in die Prüfung

Wird Ihre angestrebte Tätigkeit als besonders sicherheitsempfindlich eingestuft, so erwartet Sie die Sicherheitsüberprüfung der Stufe SÜ3. Bei der SÜ3 handelt es sich um eine besonders umfangreiche Überprüfung, die auch Ermittlungen in Ihrem näheren Lebensumfeld und über Ihre*n (Lebens- oder Ehe-) Partner*in hinaus erfordert.

Das erwartet Sie bei der SÜ3

  • Allgemeine Schritte
    • Die Sicherheitserklärung - Die Sicherheitserklärung- Diese wird von Ihnen als Grundlage für den weiteren Prozess abgegeben. Die Angabe personenbezogener Daten ist hierbei freiwillig. Stimmen Sie ihrer Sicherheitsüberprüfung zu, sind Sie verpflichtet, die in der Sicherheitserklärung geforderten Daten anzugeben.
    • Prüfung der Angaben in der Sicherheitserklärung
    • Einsicht der*des Geheimschutzbeauftragten in die Personalakte der betroffenen Person (soweit vorhanden und zugänglich) sowie sonstige erforderliche Unterlagen
    • Anfragen an das Bundeszentralregister, an das Zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, an Polizeibehörden und Nachrichtendienste
    • Bei Bedarf Anfragen an das Ausländerzentralregister, an ausländische Sicherheitsbehörden und an die*den Bundesbeauftragte*n für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie an andere geeignete Stellen, ob und ggf. welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse über die betroffene Person vorliegen
    • Einsicht in öffentlich sichtbare Internetseiten
    • Gespräch(e) mit der betroffenen Person über ihre persönliche Sicherheitssituation (soweit dies nach dem Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung geboten erscheint)
    • In bestimmten Zeitabständen sowie bei Bedarf eine Aktualisierung/Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung oder einzelner Maßnahmen
  • Zusätzliche Schritte bei der SÜ3
    • Einsicht in den öffentlich sichtbaren Teil sozialer Netzwerke
    • Prüfung Ihrer Identität
    • Ihre*n (Ehe- oder Lebens-) Partner*in erwartet mit Zustimmung dieser Person ebenso eine Einbeziehung in die Prüfung
    • In der Regel Ermittlungen in Ihrem näheren Lebensumfeld (z.B. Befragung der von ihr benannten Referenzpersonen), ob Hinweise auf Sicherheitsrisiken vorliegen

  • Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise aufgrund begangener Straftaten oder Drogenmissbrauchs
  • Eine besondere Gefährdung Ihrer Person und insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit bei möglichen Anbahnungs- oder Werbungsversuchen durch ausländische Nachrichtendienste, kriminelle, extremistische oder terroristische Organisationen
  • Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, beispielsweise bei extremistischer Betätigung
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