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Bewerbung für ein Praktikum an einer deutschen Auslandsvertretung
Wegweiser im Auswärtigen Amt © picture alliance / photothek
Online-Bewerbung
Bewerbungen für ein Praktikum an einer deutschen Auslandsvertretung werden ausschließlich online entgegengenommen. Auf anderem Wege eingereichte Interessensbekundungen können leider nicht berücksichtigt werden. Bewerbungen sollten spätestens sechs Monate und nicht mehr als zwei Jahre vor dem beabsichtigten Beginn des Praktikums eingereicht werden.
Allgemeine Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Das System versendet eine automatisierte Eingangsbestätigung.
Vergabeverfahren
Das Bewerbungsportal bietet die Möglichkeit zur Bewerbung für maximal neun Auslandsvertretungen und bis zu drei unterschiedliche Zeiträume. Eine Priorisierung ist nicht möglich, alle Nennungen werden gleichberechtigt behandelt.
Über das Praktikumsportal erfolgt die Bewerbung direkt bei den jeweiligen Auslandsvertretungen. Diese wählen Praktikantinnen und Praktikanten selbst aus. In die Auswahlentscheidung fließen neben den Ausbildungskapazitäten der Vertretung einerseits und ihrem Profil insbesondere Studienleistungen, die Abiturnote, Auslandsaufenthalte nichttouristischer Art, praktische und berufliche Erfahrungen sowie Sprachkenntnisse mit ein.
An vielen Dienstorten übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Plätze um ein Vielfaches. Insbesondere die Zeit der Semesterferien und vorlesungsfreie Zeiten sind besonders nachgefragt.
Ausbildungskapazitäten von Auslandsvertretungen können variieren. Sie sind gehalten, Anwärterinnen und Anwärter der Rotationslaufbahnen des Auswärtigen Dienstes vorrangig auszubilden. Deshalb kann es sein, dass Ihnen leider kein Praktikumsplatz angeboten werden kann. In diesem Fall erhalten Sie spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Beginn eine entsprechende Nachricht.
Angesichts des hohen Bewerberaufkommens können während des laufenden Verfahrens leider keine Einzelfragen zum Stand der Bewerbung beantwortet werden.
Im Falle einer Zusage: Führungszeugnis rechtzeitig beantragen!
Das Auswärtige Amt unterliegt besonderen Sicherheitsbestimmungen. Im Falle einer Zusage übersenden Sie uns bitte ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG), das Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt, online auf der Website des Bundesamts für Justiz oder bei Wohnsitz im Ausland bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen können.
Bitte beantragen Sie dieses Führungszeugnis rechtzeitig (spätestens drei Monate vor Praktikumsbeginn), da Sie ohne dieses Zeugnis das Praktikum im Auswärtigen Amt nicht antreten können.
Zu guter Letzt:
Das Auswärtige Amt ist bemüht, die Ableistung zugesagter Praktika auch tatsächlich zu ermöglichen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass auch nach der Zusage eines Praktikumsplatzes immer ein Restrisiko besteht, dass das Angebot in Einzelfällen aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen kurzfristig zurückgenommen werden muss. Im Falle einer Aufhebung der Zusage können wir Ihnen grundsätzlich keine alternative Stelle anbieten.
Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen der Planung und Vorbereitung eines Praktikums entstehen, können leider im Falle einer Absage oder eines Abbruchs nicht durch das Auswärtige Amt erstattet werden
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.