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Antworten auf Fragen, die von Bewerberinnen und Bewerbern für einen Juristischen Vorbereitungsdienst im Auswärtigen Amt häufig gestellt werden

01.06.2026 - Artikel

Wird meine Station anerkannt?

Die Bestimmungen Ihres Bundeslandes (JAG, JAPO, etc) legen fest, ob Sie Wahl-, Wahlpflicht- oder Verwaltungsstationen an deutschen Auslandsvertretungen oder in der Zentrale des Auswärtigen Amts absolvieren können. Im Zweifel sollten Sie diese Fragen (wie auch z.B. Dauer und Ausbildungsinhalte) mit Ihrer Stammdienststelle (OLG, LG etc.) klären.

Was sind Ihre Tipps, damit es mit einem Referendariat klappt?

Je höher Ihre Flexibilität an Einsatzzeiträumen und Arbeitseinheiten bzw. Auslandsvertretungen ist, um so besser stehen die Chancen, dass wir Ihnen einen Platz anbieten können. Erfahrungsgemäß sind Stationen mit Beginn in den Monaten Januar und Juli besonders stark nachgefragt.

Wie sind die Arbeitszeiten?

Das Referendariat im Auswärtigen Amt ist grundsätzlich in Vollzeitvorgesehen (40 Stunden pro Woche). Die organisatorischen und inhaltlichen Einzelheiten Ihres Praktikums klären Sie bitte zu Beginn Ihres Einsatzes mit der Arbeitseinheit bzw. der Auslandsvertretung, der Sie zugeteilt werden.

Bekomme ich ein eigenes Büro und einen eigenen Computer?

Referendarinnen und Referendare bekommen in der Regel einen eigenen Computer-Arbeitsplatz im Dienstgebäude des Auswärtigen Amts bzw. der Auslandsvertretung zur Verfügung gestellt.

Erhalte ich ein Zeugnis?

Ja.

Kann ich mich neben dem Referendariat oder juristischen Vorbeitungsdienst auch für ein Praktikum in der Zentrale oder an einer Auslandsvertretung bewerben?

Ja.

Wann bekomme ich Rückmeldung?

In der Regel erhalten Sie spätestens acht Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist Rückmeldung per E-Mail, ob Ihre Bewerbung berücksichtigt werden konnte.

Angesichts des hohen Bewerberaufkommens können wir leider nicht im Einzelfall auf die Gründe für die Nichtberücksichtigung eingehen.

Erhalte ich für meinen Aufenthalt im Ausland einen Diplomatenpass? Wie komme ich an ein Visum für mein Gastland?

Referendarinnen und Referendare werden unseren Auslandsvertretungen zur Ausbildung zugeteilt. Sie erhalten keinen Diplomatenpass, können beim Gastland nicht als Angehörige der Vertretung zur Diplomatenliste angemeldet werden und genießen somit keine diplomatischen oder konsularischen Vorrechte.

Allgemeine Hinweise zu den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen können Sie den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts oder dem Internetauftritt der Botschaft des von Ihnen gewünschten Gastlandes entnehmen. Wenn wir Ihnen einen Platz anbieten können, erhalten Sie weitere Informationen zur Vorbereitung des Aufenthalts.

Ich habe eine Frage, die hier nicht beantwortet wird. Was kann ich tun?

Bitte richten Sie Ihre Fragen, die nicht auf dieser Webseite beantwortet werden, an:

Auswärtiges Amt
Referat Z-AK-P-30
Kurstraße 36
10117 Berlin

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Wir bitten um Verständnis, dass wir Fragen, die auf dieser Webseite bereits beantwortet werden, aus Kapazitätsgründen leider nicht erneut beantworten können.

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