Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Antworten auf Fragen, die von Bewerberinnen und Bewerbern für das Praktikumsprogramm Ausland häufig gestellt werden
- Wer kann sich für das Praktikumsprogramm bewerben?
- Werden nur Studierende bestimmter Studienrichtungen berücksichtigt?
- Was sind Ihre Tipps, damit es mit einem Praktikumsplatz klappt?
- Ich möchte an einer Auslandsvertretung ein Praktikum machen, die nicht im Portal aufgeführt ist – was tun?
- Wie lange dauert ein Praktikum? Kann ich währenddessen Urlaub nehmen?
- Wie sind die Arbeitszeiten?
- Bekomme ich ein eigenes Büro und einen eigenen Computer?
- Erhalte ich eine Vergütung?
- Ich interessiere mich für ein Praktikum im Inland oder an einer Auslandsvertretung. Kann ich mich gleichzeitig für beides bewerben?
- Erhalte ich ein Praktikumszeugnis?
- Ich studiere Jura. Kann ich auch mein Referendariat/meinen juristischen Vorbereitungsdienst beim Auswärtigen Amt absolvieren?
- Wann erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?
- Warum erhalte ich nur eine automatisierte Absage? Ich möchte wissen, warum meine Bewerbung nicht berücksichtigt wurde.
- Ich habe eine Frage, die hier nicht beantwortet wird. Was kann ich tun?
Wer kann sich für das Praktikumsprogramm bewerben?
Das Praktikumsprogramm richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen, die an einer Universität oder einer Hochschule – auch in einem Zweit- oder Aufbaustudiengang (z.B. Masterstudiengang) - eingeschrieben sind und im Zeitpunkt des Beginns des Pflichtpraktikums mindestens das dritte Semester absolviert haben.
Mit dem Praktikumsprogramm möchte das Auswärtige Amt Studierenden, die sich für eine künftige Tätigkeit im Auswärtigen Dienst interessieren, die Gelegenheit geben, die Aufgaben und Arbeitsweise des Dienstes aus erster Hand kennen zu lernen. Nach § 7 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz können sich für eine Beamtenlaufbahn im Auswärtigen Amt nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 GG) bewerben. Hauptzielgruppe des Praktikumsprogramms sind daher ebenfalls Studierende deutscher Staatsangehörigkeit.
Werden nur Studierende bestimmter Studienrichtungen berücksichtigt?
Nein, das Praktikumsprogramm steht Studierenden aller Fachrichtungen offen.
Was sind Ihre Tipps, damit es mit einem Praktikumsplatz klappt?
Besonders für die Zeit der Semesterferien ist das Interesse erfahrungsgemäß hoch. Je höher Ihre Flexibilität an Einsatzzeiträumen und Auslandsvertretungen ist, um so besser stehen die Chancen, dass wir Ihnen eine Hospitation anbieten können.
Ich möchte an einer Auslandsvertretung ein Praktikum machen, die nicht im Portal aufgeführt ist – was tun?
Auslandsvertretungen, die in der Online-Bewerbungsmaske nicht aufgeführt sind, bieten aktuell keine Praktika an. Dies kann unter anderem daran liegen, dass die Vertretungen eine Ausbildung aus Sicherheitsgründen nicht anbieten können, über keine hinreichenden Raum- oder Betreuungskapazitäten verfügen oder bereits anderweitig ausbilden (z.B. amtsinterne Anwärterinnen und Anwärter oder Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare).
Wie lange dauert ein Praktikum? Kann ich währenddessen Urlaub nehmen?
Die Praktikumsdauer sollte nicht weniger als sechs Wochen und darf grundsätzlich nicht mehr als drei Monate betragen. Wenn die Studienordnung einen längeren Zeitraum als Mindestdauer für das Pflichtpraktikum vorschreibt, können Praktika bis zu einer Dauer von sechs Monaten abgeleistet werden.
Die organisatorischen und inhaltlichen Einzelheiten Ihres Praktikums (z.B. Arbeitszeiten, etwaige Fehlzeiten, Urlaub, etc.) klären Sie bitte zu Beginn Ihres Einsatzes mit der Auslandsvertretung, an der Sie das Praktikum absolvieren. Sie erhalten hierzu nach Ihrer Praktikumszusage zusätzliches Informationsmaterial (Ansprechpersonen, praktische Hinweise).
Wie sind die Arbeitszeiten?
Praktika im Auswärtigen Amt sind grundsätzlich als Vollzeitpraktika vorgesehen (40 Stunden pro Woche). Die organisatorischen und inhaltlichen Einzelheiten Ihres Praktikums klären die Hospitierenden zu Beginn Ihres Einsatzes mit der Auslandsvertretung, an der sie das Praktikum absolvieren.
Bekomme ich ein eigenes Büro und einen eigenen Computer?
Hospitierende bekommen einen eigenen Computer-Arbeitsplatz im Dienstgebäude der Auslandsvertretung zur Verfügung gestellt.
Erhalte ich eine Vergütung?
Hospitantinnen und Hospitanten erhalten eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 EUR monatlich (Vollzeitpraktikum, 40 Wochenstunden). Diese Aufwandsentschädigung wird durch das Auswärtige Amt nach Beendigung des Praktikums als Einmalzahlung gezahlt.
Bitte klären Sie vor Ihrer Bewerbung, ob Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für u.a. Anreise, Wohn-, und Lebenshaltung während Ihrer Praktikumszeit in Berlin zu tragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Zuschüsse zu für Auslandspraktika an deutschen Auslandsvertretungen: www.daad.de
Ich interessiere mich für ein Praktikum im Inland oder an einer Auslandsvertretung. Kann ich mich gleichzeitig für beides bewerben?
Ja.
Erhalte ich ein Praktikumszeugnis?
Ja.
Ich studiere Jura. Kann ich auch mein Referendariat/meinen juristischen Vorbereitungsdienst beim Auswärtigen Amt absolvieren?
Ja! Das Auswärtige Amt bildet Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare aus, die in den jeweiligen Arbeitseinheiten der Zentrale in Berlin sowie an den Auslandsvertretungen in den Bereichen Rechts- und Konsularwesen, Wirtschaft, Kultur, Politik, Presse und Protokoll eingesetzt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wann erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?
Sollte ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden können, erhalten Sie zwei Monate vor dem gewünschten Praktikumsbeginn eine automatisch generierte Nachricht.
Warum erhalte ich nur eine automatisierte Absage? Ich möchte wissen, warum meine Bewerbung nicht berücksichtigt wurde.
Die Anzahl der Bewerbenden übersteigt regelmäßig die angebotenen Praktikumsplätze um ein Vielfaches. Dies gilt besonders für die Zeit der Semesterferien.
Wir prüfen im Vergabeverfahren insbesondere Studienleistungen, die Abiturnote, Auslandsaufenthalte nichttouristischer Art, praktische und berufliche Erfahrungen sowie Ihre Sprachkenntnisse. Wir prüfen außerdem, inwieweit Ihr persönliches Profil zu den jeweiligen Aufgaben der Arbeitseinheiten der Auslandsvertretung passt.
Zudem variieren die Ausbildungskapazitäten der Arbeitseinheiten, zum Beispiel wegen der Ausbildung amtseigener Anwärterinnen und Anwärter.
Angesichts des hohen Bewerberaufkommens können wir leider nicht im Einzelfall auf die Gründe für die Nichtberücksichtigung eingehen.
Ich habe eine Frage, die hier nicht beantwortet wird. Was kann ich tun?
Bitte richten Sie Ihre Anfragen im Zusammenhang mit dem Praktikumsprogramm, die nicht auf dieser Webseite beantwortet werden, an:
Auswärtiges Amt
Referat Z-AK-P-3
Kurstraße 36
10117 Berlin
Wir bitten um Verständnis, dass wir Fragen, die auf dieser Webseite bereits beantwortet werden, aus Kapazitätsgründen leider nicht erneut beantworten können.