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Dualer Studiengang „Digital Administration and Cyber Security“ (DACS)

Duales Studium Digital Administration und Cyber Security

Duales Studium Digital Administration und Cyber Security, © Colourbox.de

06.03.2023 - Artikel

Als Verwaltungswirt*in (DACS) FH die Digitalisierung der Bundesverwaltung vorantreiben und Cyber-Gefahren abwehren.

Das Auswärtige Amt stellt jährlich mehrere Studienplätze für Diplom-Verwaltungswirt*innen (FH) zur Verfügung. Der Diplom-Studiengang „Digital Administration and Cyber Security“ ist ein dualer Studiengang an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl. Die Studierenden werden zum Beamten/zur Beamtin auf Widerruf ernannt und führen die Dienstbezeichnung „Regierungsinspektoranwärter*in“.

Inhalte und Berufsbild des Studiums

Die Absolvent*innen des Studiengangs erfüllen die Anforderungen, die künftigen Herausforderungen der digitalen Verwaltung zu bewältigen. Das Studium vermittelt in enger Verbindung von Wissenschaft und Praxis sowohl die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse als auch die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Erfüllung der Aufgaben im gehobenen Dienst der Bundesverwaltung mit Schwerpunkt „Digital Administration and Cyber Security“ erforderlich sind.

Es soll die Studierenden zugleich zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat sowie zur Tätigkeit im Kontext der Digitalisierung der Bundesverwaltung und der Sicherheit von deren IT-Systemen befähigen. Die Zusammensetzung des Studiums aus Inhalten der Informatik im weiteren Sinne und Inhalten der Verwaltungswissenschaften trägt diesen Zielsetzungen Rechnung.

Absolvent*innen des Studienzweigs „Digital Administration“ sind Expert*innen auf dem Gebiet der Digitalisierung und übernehmen z. B. Verantwortung bei der Überführung bestehender Verwaltungsprozesse in digitalisierte Angebote. Hierzu verwenden sie Methoden des Projektmanagements und agile Methoden der Softwareentwicklung. Dabei wissen die Absolvent*innen um aktuelle Trends und können diese gezielt einsetzen.

Absolventinnen und Absolventen des Studienzweigs „Cyber Security“ bekämpfen die Gefahren der digitalisierten Welt durch IT-Sicherheitsrisiken. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse der Informationssicherheit, der IT-Forensik sowie der angrenzenden Gebiete. Mit diesem Wissen arbeiten sie präventiv bei der Absicherung der bestehenden Systeme. Daneben detektieren sie Angriffe oder übernehmen die Verantwortung für die Untersuchungen von Sicherheitsvorfällen.

Voraussetzungen

Folgende Kenntnisse und Voraussetzungen werden erwartet:

  • Sie haben eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.
  • Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder besitzen die Staatsangehörigkeit
    • eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
    • eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
    • eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikationen eingeräumt haben.
  • Sie bieten die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten und sind nach charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die angestrebte Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes geeignet
  • Es gelten die haushaltsrechtlichen Altersgrenzen nach § 48 BHO.
  • Sehr gute Deutschkenntnisse (C2) und gute Englischkenntnisse (B2)
  • Interesse an Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Hohes Maß an Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit
  • Bereitschaft zur Teamarbeit

Ablauf des Studiums

Das Studium ist auf regelmäßig drei Jahre angelegt und startet jedes Jahr im April und Oktober. Die insgesamt sechs Semester setzen sich aus vier fachtheoretischen und zwei berufspraktischen Semestern zusammen. Das erste, zweite, vierte und sechste Semester sind den fachtheoretischen Inhalten gewidmet. Im dritten und fünften Semester werden die Studierenden unter Federführung der HS Bund in Praktikumsbehörden ausgebildet und setzen die in den Theorieintervallen erworbenen Kenntnisse an konkreten Fällen der Praxis um, vertiefen und erweitern sie. Im Verlauf des Studiums wird eine Praktikumsbehörde festgelegt, bei der beide Praktika absolviert werden. Nach erfolgreichem Abschluss wechseln die Studierenden in der Regel zu der Behörde, die sie im Rahmen der Praktika bereits eingehend kennengelernt haben.

In Abstimmung mit ihrer Praktikumsbehörde entscheiden sich die Studierenden für einen der beiden Schwerpunkte des Studiengangs. Es werden die Zweige „Digital Administration“ und „Cyber Security“ angeboten.

Mit erfolgreichem Abschluss des Studiums wird den Studierenden der Diplomgrad „Diplom-Verwaltungswirt*in – Digital Administration and Cyber Security (FH)“ verliehen.

Bezahlung schon während des Studiums

Während der Ausbildung erhalten die Studierenden Anwärterbezüge, werden also für das Studium bezahlt. Diese betragen derzeit rund 1.330 EUR für Alleinstehende und 1.597,47 EUR für Verheiratete mit einem Kind. Diese Angaben beziehen sich auf die monatlichen Bruttobezüge (Stand August 2018) und erfolgen ohne Gewähr. Studiengebühren entstehen nicht.

Prüfungen

Nach dem Grundstudium (2 Semester) müssen Sie in einer Zwischenprüfung nachweisen, dass das notwendige Grundlagenwissen für das weitere Studium vorhanden ist. Im Hauptstudium sind einzelne Modulprüfungen zu belegen, die sowohl schriftlich als auch mündlich durchgeführt werden können. Die abschließende Diplomprüfung des Studiengangs ist zugleich die Laufbahnprüfung im beamtenrechtlichen Sinne, die zur Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst mit den Schwerpunkten führt.

Abschluss: Diplom-Verwaltungswirt*in (DACS) (FH)

Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Studiums werden Sie zum/zur Diplom-Verwaltungswirt*in – Schwerpunkt „Cyber Security“ (FH) oder Schwerpunkt „Digital Administration“ (FH) ernannt. Die Absolvent*innen haben dann ausgezeichnete Übernahmechancen in der Auslands-IT des Auswärtigen Amtes und die Aussicht auf ein Berufsleben mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten in Schnittstellenbereichen aus Informatik und Verwaltung. Gleichzeitig werden Sie zum Beamten auf Probe/zur Beamtin auf Probe ernannt. Sofern die beamtenrechtlich erforderliche Probezeit nach der Ausbildung erfolgreich absolviert wurde, erfolgt eine Verbeamtung auf Lebenszeit.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren gliedert sich in zwei Teile und wird von der Hochschule des Bundes durchgeführt. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen zu einem schriftlichen Auswahlverfahren eingeladen. Diesen Online-Test können Sie bequem von jedem Internetrechner durchführen. Diejenigen Bewerber*innen, die den schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens erfolgreich absolvieren, werden vom Auswahlausschuss zum mündlichen Teil des Verfahrens eingeladen. Dieser wird ab Mitte Juni mit Vertreter*innen der Hochschule und der Praktikumsbehörde durchgeführt.

Nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren und vor einer eventuellen Einstellung ist die gesundheitliche Eignung nachzuweisen sowie eine Sicherheitsüberprüfung („Ü2“) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG des Bundes) mit positiv abgeschlossenem Ergebnis zu durchlaufen.

Ihre Bewerbung

Bitte füllen Sie hier den Bewerbungsbogen der Hochschule des Bundes aus.

Im Verlauf müssen Sie die gewünschten Studienschwerpunkte („Digital Administration“ oder „Cyber Security“) auswählen. Bei einer Mehrfachauswahl werden wir dann gemeinsam mit Ihnen eine Entscheidung für den Schwerpunkt treffen. Kommen wir als Einstellungsbehörde für Sie in Frage und möchten Sie die Auslands-IT in den Praktika kennenlernen, wählen Sie bitte das Auswärtige Amt prioritär aus. Aber auch mit zweiter oder dritter Priorität lernen Sie die Auslands-IT ggf. kennen. Im Regelfall wird die Praktikumsbehörde zu Ihrer Einstellungsbehörde nach erfolgreichem Studienabschluss.

Bitte laden Sie dort Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf, Schul- und/ oder Arbeitszeugnisse, sonstige Leistungsnachweise) in einer zusammenhängenden PDF-Datei (max. 10 MB) bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist hoch. Es werden grundsätzlich nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt. Schriftlich eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt. Menschen mit Migrationshintergrund bringen Sprachkenntnisse und Kenntnisse über andere Kulturen mit, die wir im öffentlichen Dienst gut gebrauchen können.

Das Auswärtige Amt fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung entsprechend der gesetzlichen Grundlagen bevorzugt berücksichtigt. Von schwerbehinderten Bewerber*innen wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Weiterführende Informationen

Die berufstheoretischen Ausbildungszeiten absolvieren die Studierenden an der Hochschule des Bundes in Brühl. Auf der Internetseite der Hochschule erhalten Sie weitere Informationen zum Studiengang.


Wenn Sie noch Fragen haben: Friederike Krischer, Personalreferentin Auslands-IT

030-1817-1259

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