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Anstellungsmöglichkeiten: Befristete und unbefristete Verträge

Das Louise-Weiss-Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg

Das Louise-Weiss-Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg © Europäisches Parlament

Artikel

Die EU-Institutionen bieten eine breite Palette an Beschäftigungsmöglichkeiten für Bewerberinnen und Bewerber aus den verschiedensten Fachbereichen an.

EU-Beamte (unbefristete Anstellung)

EU-Beamte („officials“) bilden den größten Teil des Personals der EU-Verwaltung. Wie bei deutschen Beamten ist die Beschäftigung unbefristet und nicht kündbar. Ähnlich wie im deutschen öffentlichen Dienst gibt es verschiedene Stufen bzw. Laufbahnen:

  • Administratorinnen und Administratoren (AD): Diese Laufbahn ist vergleichbar mit dem höheren Dienst im deutschen System. Voraussetzung ist ein Hochschulabschluss. AD-Beamte werden in verschiedenen Bereichen wie Recht, Wirtschaft, Kommunikation, Verwaltung, etc. eingesetzt und rotieren in der Regel nach mehreren Jahren innerhalb der Institution.
  • Assistentinnen und Assistenten (AST): Diese Laufbahngruppe entspricht dem gehobenen Dienst im deutschen System. Mitarbeitende in dieser Laufbahngruppe unterstützen die fachlichen und strategischen Arbeiten der Institutionen und übernehmen vordergründig Aufgaben im Bereich Verwaltung, Kommunikation, Personalwesen, Finanzen oder IT.
  • Sekretariats- und Büroangestellte (AST/SC): Diese Berufsgruppe ist mit dem mittleren Dienst vergleichbar und unterstützt den täglichen Betrieb der europäischen Verwaltung im administrativen und technischen Bereich.

Für jede dieser Laufbahnen gilt: Eine unbefristete Beschäftigung als EU-Beamter bzw. Beamtin setzt voraus, dass man ein Auswahlverfahren („Concours“) für die entsprechende Laufbahn bestanden hat. Es gibt dabei externe Concours (offen für Bewerbungen aus allen Mitgliedsstaaten, organisiert von EPSO) und interne Concours (nur für Mitarbeitende, organisiert von der jeweiligen EU-Institution).

Befristete Anstellungen

Bei zeitlich befristeten Anstellungen lässt sich zwischen verschiedenen Gruppen unterscheiden:

  • Bedienstete auf Zeit („Temporary Agents“/ TA): Zeitbedienstete arbeiten für einen festgelegten Zeitraum bei einer EU-Institution und werden eingestellt, wenn Planstellen zeitweise unbesetzt sind oder zeitlich befristete Aufgaben anstehen, die nicht dauerhaft von EU-Beamtinnen und Beamten übernommen werden. Die Verträge können kurz oder mehrjährig sein und werden über einzelne Stellenausschreibungen vergeben. Bedienstete auf Zeit werden meist im höheren Dienst („Administrator“) eingesetzt, verrichten ähnliche Aufgaben und erhalten vergleichbare Bezüge.
  • Vertragsbedienstete („Contract Agents“/CA): Vertragsbedienstete sind befristet eingestellt und unterstützen einen konkreten Fachbereich innerhalb der EU-Institutionen. Sie können auch Referententätigkeiten ausüben (sog. Funktionsgruppe IV). Die Verträge sind auf eine Gesamtbeschäftigungszeit von maximal sechs Jahren befristet.
  • Abgeordnete Nationale Sachverständige („Seconded National Experts“, SNE): Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes können als Abgeordnete Nationale Sachverständige von ihrer Heimatbehörde an die Organe der EU entsandt werden. Es handelt sich dabei um befristete Einsätze von mindestens 6 Monaten bis zu zwei Jahren (teils mit Verlängerungsoptionen) für eine ausgeschriebene spezialisierte Tätigkeit. Die entsendende Behörde übernimmt die Weiterzahlung der Bezüge bzw. des Gehaltes.

Aktuelle Ausschreibungen

Die Ausschreibungen für Zeit- und Vertragsbedienstete finden Sie im Internationalen Stellenpool des Auswärtigen Amts.

Ausschreibungen für laufende AD- und AST-Concours werden auf der Webseite des Europäischen Amtes für Personalauswahl veröffentlicht.

Ebenso werden anstehende und weitere geplante Auswahlverfahren angekündigt.

Bewerbungen für die Tätigkeit als Vertragsbediensteter erfolgen über eine Interessensbekundung (CAST) ebenfalls auf der EPSO-Homepage.

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