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Das Auswahlverfahren für die Beamtenlaufbahn - Ihr Weg in die EU

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Die Auswahlverfahren

Um EU-Beamt*in zu werden, muss man erfolgreich an einem Auswahlverfahren des Europäischen Amts für Personalauswahl (EPSO) teilnehmen. Ob Kommission, Parlament oder Rat, ob Gerichtshof, Wirtschafts- und Sozialausschuss oder Ombudsmann – ein Auswahlverfahren öffnet Ihnen die Tür für eine Karriere in fast allen europäischen Institutionen.

Die „Auswahlwettbewerbe für Generalisten“ stehen Studienabsolventen (Bachelorabschluss genügt bereits) aller Fachrichtungen offen. Sie werden normalerweise einmal im Jahr ausgerichtet. Daneben gibt es immer wieder Auswahlwettbewerbe für Spezialisten. Diese richten sich an Personen mit besonderen Fachkenntnissen und/oder einer spezifischen Berufserfahrung. Typische Jobprofile sind auf der EPSO-Website dargestellt.

Gerade an den allgemeinen Auswahlverfahren (auch „Concours“ genannt) nehmen zahlreiche Bewerber*innen teil. Lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen, wenn Sie sich ernsthaft für eine EU-Karriere interessieren! Mit einer guten Vorbereitung sind Ihre Chancen größer als Sie vielleicht zunächst annehmen. Auf der EPSO-Webseite finden Sie einen onlinebasierten Selbstbeurteilungstest, der vor der Teilnahme am Auswahlverfahren verpflichtend durchgeführt werden muss. Viele erfolgreiche Bewerber*innen haben das Auswahlverfahren erst beim zweiten oder dritten Anlauf gemeistert!

Eine gute Vorbereitung auf einen allgemeinen Concours bedeutet in erster Linie, dass Sie sich mit den zu erwartenden Auswahltests genau vertraut machen und diese üben. Hinweise zur Vorbereitung und zu den vom Auswärtigen Amt angebotenen Seminaren finden Sie hier.

Die Online-Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt ausschließlich online über die Website des Europäischen Amts für Personalauswahl (EPSO). Sie benötigen dazu ein EPSO-Konto, das Sie online einrichten können.

Für die Auswahlverfahren ist die Kenntnis zweier Amtssprachen erforderlich. Zur Festlegung des Zweitsprachenregimes werden für den Generalisten Concours die Bewerber*innen in einer ersten Bewerbungsphase zu ihren Sprachkenntnissen befragt. Das Zweitsprachenregime des Concours wird durch zwei Faktoren bestimmt: die meistgenannten Sprachen der Bewerber und der tatsächliche Bedarf der EU-Institutionen werden berücksichtigt. Voraussichtlich werden die Bewerber*innen aus fünf möglichen Zweitsprachen wählen können.

EPSO weist immer wieder darauf hin, dass es kurz vor Ablauf der Bewerbungsfrist in einem großen Auswahlverfahren bei der EPSO-Webseite zu Zugangsproblemen kommen kann. Daher die Empfehlung: Melden Sie sich einige Tage vor Fristablauf an und nicht erst auf den letzten Drücker!

Die einzelnen Schritte des typischen allgemeinen Auswahlverfahrens sind:

Erster Schritt: Der Vorauswahltest

Nachdem die Teilnehmer*innen ihre Bewerbungsdaten innerhalb der Bewerbungsfrist verbindlich validiert haben, werden sie über ihr EPSO-Konto gebeten, elektronisch einen Testtermin zu vereinbaren. Die Vorauswahltests finden in Prüfzentren statt, von denen sich meist mehrere in Deutschland befinden.

Zweiter Schritt: Das E-Tray (Postkorbübung)

Hier geht es darum, unter Zeitdruck und teilweise mit unvollständigen Informationen für den Berufsalltag typische prozedurale oder inhaltliche Entscheidungen zu treffen. Damit sollen wichtige Kernkompetenzen wie Prioritätensetzung, Ergebnisorientierung und Organisationsfähigkeit getestet werden. Der E-Tray wird in den schon aus den Vorauswahltests vertrauten Prüfzentren abgelegt.

Dritter Schritt: Das Assessment Center

In dieser Wettbewerbsphase müssen individuelle Aufgaben (umfassende Fallstudie, strukturiertes kompetenzbezogenes Interview, Vortrag, Motivationsgespräch) und Gruppenübungen absolviert werden. Ziel ist es, folgende Ihrer Kernkompetenzen einzuschätzen:

  • Analyse und Problemlösung
  • Kommunikation
  • Liefern von Qualität und Ergebnissen
  • Fähigkeit zur persönlichen Weiterentwicklung
  • Prioritätensetzung und Organisationsvermögen
  • Belastbarkeit
  • Kooperative Zusammenarbeit
  • Führungsfähigkeit (Zusatzkompetenz für AD-Auswahlverfahren)

Die Aufnahme in die Reserveliste

Gratulation! Die im Assessment Center erfolgreichen Teilnehmer*innen haben den Concours bestanden und werden in eine Eignungs- bzw. Reserveliste aufgenommen. Nur die Personen, die auf der Reserveliste stehen (sogenannte „Laureat*innen“) können sich auf konkrete Stellen in den europäischen Institutionen bewerben. Die europäischen Institutionen haben das Ziel, Ihren Personalbedarf mittels der Reserveliste abzudecken und möglichst viele Laureat*innen in absehbarer Zeit einzustellen. Die Reservelisten haben eine Gültigkeit von zunächst einem Jahr, können bei Bedarf für eine begrenzte Zeit verlängert werden. Die Bundesregierung und einige Bundesländer bieten erfolgreichen EU-Laureat*innen gelegentlich befristete Beschäftigungsmöglichkeiten in Bundesministerien an, die als Überbrückung bis zur möglichen Einstellung bei der EU dienen sollen.

Die Einstellung

Um die Chancen auf eine EU-Beamtenstelle zu verwirklichen, hat es sich für Laureat*innen als zweckmäßig erwiesen, sich aktiv nach für sie interessanten Stellen zu erkundigen und sich gegebenenfalls vorzustellen. Wir unterstützen Sie dabei gerne (Zum Kontaktformular).

Sie können über ihr EPSO-Konto ein Verzeichnis offener Stellen in den EU-Institutionen einsehen. Wichtig ist, dass Laureat*innen Ihren Lebenslauf in Ihr EPSO-Konto hochladen und ihn regelmäßig aktualisieren.


Zu den aktuellen Auswahlverfahren

Weitere Informationen

Auswärtiges Amt
EU-K-9 Deutsches Personal in der EU
11013 Berlin
Tel.: 030-5000-1670

Organisation der Vorbereitungsseminare

Marcus Delacor
euphorum GmbH
Tel.: 030-609874352
seminarbuero@euphorum.org

Bitte beachten sie:
Die Seminarorganisation ist telefonisch nur erreichbar, wenn Vorbereitungsseminare oder Coachings ausgeschrieben sind und die Anmeldungen laufen. Für Anfragen zu den Seminaren benutzen Sie bitte das Kontaktformular

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