Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Concours und Einstellung

28.01.2026 - FAQ

Antworten auf Fragen, die von Bewerber*innen für den EU-Concours für Hochschulabsolventinnen und -absolventen häufig gestellt werden

FAQ

Antwort: Als Concours wird das Verfahren zur Personalgewinnung der EU-Institutionen und Einrichtungen bezeichnet. Grundsätzlich lässt sich ein Concours in zwei Phasen aufteilen: Zuerst müssen Bewerberinnen und Bewerber verschiedene Auswahltests erfolgreich absolvieren. Art und Anzahl der Tests unterscheiden sich je nach Auswahlverfahren, wobei die Details in der jeweiligen Concours-Bekanntmachung („Notice of Competition“) veröffentlicht werden. Anschließend folgt die zweite Phase: die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber („Laureatinnen und Laureaten“) werden auf einer Reserveliste platziert. Auf diese Liste greifen die verschiedenen EU-Institutionen zurück, wenn eine Stelle zu besetzen ist und laden Kandidatinnen und Kandidaten ein. In der Regel findet dann nochmal ein Interview oder Assessment Center statt, um die Eignung für die konkrete Position zu prüfen.

Antwort: Es gibt keinen festen zeitlichen Rhythmus, wann bestimmte Auswahlverfahren stattfinden. Die „großen“ Concours für Absolventinnen und Absolventen ohne Berufserfahrung fanden bis 2019 jährlich statt. Es ist aktuell nicht bekannt, ob die Institutionen wieder zu diesem Rhythmus zurückkehren werden. Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) veröffentlicht auf seiner Webseite eine Vorschau mit den Terminen für die in den nächsten Monaten geplanten Verfahren.

Antwort: Ein Concours beginnt mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU sowie auf der Webseite von EPSO. Ab diesem Zeitraum haben Interessierte in der Regel zwischen vier und sechs Wochen Zeit, um ihre Bewerbung im Single Candidate Portal von EPSO hochzuladen. Kandidatinnen und Kandidaten, die die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, werden anschließend zu den Auswahltests eingeladen, die meist drei bis vier Monate nach der Veröffentlichung stattfinden. Die Bewerberinnen und Bewerber welche die Tests erfolgreiche bestanden haben, müssen dann ihre Unterlagen (z.B. Hochschuldiplom o.ä.) im Portal hochladen; diese werden dann von EPSO geprüft. Die Reserveliste wird ca. ein Jahr nach der Veröffentlichung bekanntgegeben. Wer auf der Reserveliste steht, kann ab diesem Zeitpunkt von einer EU-Institution eingestellt werden. Üblicherweise findet dann noch ein Assessment Center statt. Insgesamt dauert es also ca. ein Jahr bis zur Veröffentlichung der Reserveliste, die Dauer der anschließenden Bewerbungsphase kann stark variieren.

Antwort: Ja. Die Verfahren sind unabhängig voneinander, d.h. es hat keine Vor- oder Nachteile, es mehrfach zu versuchen. Eine Bewerbung, die nicht erfolgreich war, führt nicht zur Disqualifikation für die Zukunft.

Antwort: Nein, es besteht keine Altersgrenze für die Teilnahme an einem EU-Auswahlverfahren.

Antwort: Ja. Ein erster Hochschulabschluss ist lediglich die Mindestvoraussetzung für die Teilnahme. Es wird keine Berufserfahrung vorausgesetzt. Wer schon mehrere Jahre Berufserfahrung gesammelt hat, sollte sich allerdings in jedem Fall auch die Spezialisten-Concours für verschiedene Fachbereiche ansehen.

Antwort: Nein. Die Teilnahme am Concours ist offen für alle, die die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen. Allerdings ist eine vorhergehende Tätigkeit mit EU-Bezug oder Erfahrung in den Themengebieten für eine spätere Einstellung natürlich von Vorteil.

Antwort: Der Concours wird in zwei Sprachen durchgeführt. Jede Kandidatin und jeder Kandidat kann die zwei Sprachen frei aus allen 24 EU-Amtssprachen wählen. Grundsätzlich sollten Sie die Sprachkombination wählen, in der Sie sprachlich am sichersten sind, z.B. Deutsch und Englisch. In der Bekanntmachung des Concours wird festgelegt, welche Testteile in welcher Sprache zu absolvieren sind.

Antwort: Alle Auswahlverfahren von EPSO werden seit Juli 2023 nach einem neuen Testmodell durchgeführt.

Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Test eingeladen, der ausschließlich online stattfindet sowie von einem externen Anbieter durchgeführt und fernbeaufsichtigt wird (sog. “Remote Proctoring”).

Die Prüfungen bestehen aus drei Modulen:

  • Logiktests (Multiple-Choice) zu den Bereichen Zahlenverständnis, Sprachenlogik und abstraktes Denken
  • eine schriftliche Prüfung zum Bewerten der redaktionellen Fähigkeiten
  • ein Wissenstest (Multiple-Choice) zu den spezifischen Fachkenntnissen (Spezialisten-Concours) oder der Arbeitsweise der EU-Institutionen (Absolventinnen und Absolventen).

Alle Details zur Bewertung der einzelnen Module sind in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens zu finden.

Antwort: Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in der jeweiligen Bekanntmachung detailliert festgelegt.

Für den Absolventen-Concours (AD5) wird ein mindestens sechssemestriges akademisches Hochschulstudium vorausgesetzt (Bachelor oder vergleichbar). Bewerben können sich Studierende bereits im letzten Studienjahr.

Bei Ausschreibungen für Stellen jenseits des Einstiegsamts werden ein einschlägiger Studienabschluss und mehrere Jahre Berufserfahrung verlangt.

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen über sehr gute Kenntnisse in einer Amtssprache der EU sowie ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache – abhängig vom Sprachenregime des Auswahlverfahrens – verfügen.

Antwort: Nein - ein Platz auf der Reserveliste ist weder ein Recht auf eine Einstellung noch eine Garantie dazu. Wenn Sie es auf die Reserveliste geschafft haben, haben Sie aber gute Chancen, auch eingestellt zu werden.

Antwort: Von der Aufnahme auf die Reserveliste bis zur tatsächlichen Einstellung können einige Monate bis hin zu einigen Jahren vergehen. Eine Reserveliste hat in der Regel 2 bis 3 Jahre Gültigkeit, welche im Regelfall verlängert wird.

Antwort: Wer einen Platz auf der Reserveliste erhalten hat, sollte sich proaktiv um eine Stelle bewerben und gezielt passende Dienststellen in den Institutionen kontaktieren. Kontakte und ein Netzwerk in Brüssel können helfen, schneller von möglichen freien Stellen zu erfahren.

Das Auswärtige Amt unterstützt Laureatinnen und Laureaten bei der Stellensuche, u.a. durch Coachingangebote des Seminarbüros euphorum sowie durch allgemeine Beratung, Netzwerktreffen und Kontakte der Ständigen Vertretung bei der EU.

Antwort: Das Seminarbüro euphorum führt im Auftrag des Auswärtigen Amtes regelmäßig Online-Schulungen zur Vorbereitung auf die unterschiedlichen Testarten durch. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.euphorum.org .

Antwort: Ja. EPSO verfolgt eine Politik der Chancengleichheit gegenüber allen Bewerberinnen und Bewerbern. Falls Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung Sie an der Teilnahme an den Prüfungen hindern könnte, müssen Sie dies im Bewerbungsformular angeben. EPSO wird dann entsprechende Maßnahmen treffen.

nach oben